Guten Tag zusammen, ich stehe aktuell mitten in der Planung für meinen Heizungstausch von Gas auf eine R290-Wärmepumpe. Im Rahmen der KfW-Förderung wird ja ein Energieberater zwingend vorgeschrieben, um den individuellen Sanierungsfahrplan oder die technischen Nachweise zu erstellen. Nun stellt sich mir die Frage, ob diese Beratungs- und Honorarkosten vollumfänglich als förderfähige Investitionskosten im Portal eingereicht werden können oder ob es hier eine Deckelung gibt. Mein Heizungsbauer konnte mir dazu keine rechtssichere Auskunft geben, da er sich primär auf die technische Installation konzentriert. Die Unterlagen der KfW sind diesbezüglich für mich etwas zweideutig formuliert, besonders bei der Abgrenzung zwischen reinen Umfeldmaßnahmen und den administrativen Begleitkosten. Hat jemand von Ihnen in den letzten Monaten bereits eine Abschlussrechnung bei der KfW eingereicht und kann mir sagen, wie das mit den Beraterkosten gehandhabt wurde? Ich möchte ungern auf den Kosten sitzen bleiben, falls diese nachträglich aus dem förderfähigen Betrag gestrichen werden. Über einen kurzen Erfahrungswert aus der Praxis wäre ich sehr dankbar.
BEG-Förderung: Honorarkosten für Energieberater bei Heizungstausch anrechenbar?
Guten Tag Markus, als SHK-Meister kann ich Ihnen hier eine klare Orientierung geben. Die Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung sind tatsächlich förderfähig, allerdings müssen Sie hier strikt zwischen der reinen Heizungsinstallation und den administrativen Leistungen unterscheiden. Die KfW erkennt diese Kosten im Rahmen der förderfähigen Gesamtkosten an, sofern der Energieberater in der entsprechenden Expertenliste für Förderprogramme des Bundes gelistet ist. Bitte achten Sie darauf, dass diese Kosten auf der Rechnung explizit als Fachplanungs- oder Baubegleitungsleistungen ausgewiesen sind. Ich empfehle Ihnen dringend, den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B direkt in die Beauftragung des Energieberaters aufzunehmen, da dies für die volle Förderquote ohnehin verpflichtend ist. Wenn die Rechnung sauber aufgeschlüsselt ist und die Voraussetzungen der BEG erfüllt sind, gab es bei meinen Kunden in den letzten Monaten bei der Einreichung keinerlei Probleme mit der Anrechenbarkeit dieser Honorare.
Hallo Markus, ich kann deine Sorge gut verstehen, da das KfW-Portal manchmal echt verwirrend sein kann. Wir haben unseren Heizungstausch erst im letzten Quartal abgeschlossen und die Beraterkosten wurden bei uns komplett anerkannt. Wir hatten einen unabhängigen Energieberater beauftragt, der uns nicht nur bei den Anträgen geholfen, sondern auch die Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 und die Prüfung der Systemtemperaturen übernommen hat. Das waren für uns gut investierte Kosten, da die Anlage jetzt extrem effizient läuft. Mein Tipp: Lass dir vom Berater eine detaillierte Aufstellung geben, die genau zu den Anforderungen der BEG passt. Achte darauf, dass er auch die energetische Fachplanung explizit erwähnt. Wenn das Honorar im Rahmen des üblichen Preisniveaus liegt, wirst du da bei der Schlussabrechnung keine bösen Überraschungen erleben. Viel Erfolg bei deinem Projekt mit der R290-Pumpe, bei uns hat sich das echt gelohnt.
Kurze Ergänzung zur Vorsicht: Die Anrechenbarkeit ist zwar grundsätzlich korrekt, aber die Höchstgrenze für förderfähige Kosten ist bei der BEG EM auf 30.000 Euro für die erste Wohneinheit gedeckelt. Wenn Sie also die Kosten für den Berater voll anrechnen, verringert das den Spielraum für die rein technischen Komponenten der Wärmepumpe, falls Sie diese Obergrenze durch teure Zusatzmaßnahmen bereits ausreizen sollten. Prüfen Sie daher vorab, ob Ihre Gesamtkosten inklusive Berater unter dieser Kappungsgrenze liegen. In der Praxis empfehle ich immer, die Rechnung für den Energieberater erst nach der technischen Abnahme der Anlage finalisieren zu lassen, damit alle Nachweise für den hydraulischen Abgleich und die Einhaltung der VDI 4645 nahtlos in die Dokumentation einfließen können. So vermeiden Sie bürokratische Rückfragen seitens der KfW, die den Auszahlungsprozess unnötig in die Länge ziehen könnten.
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