Guten Tag zusammen. Ich stehe aktuell vor einer etwas unangenehmen Situation bei meinem Sanierungsprojekt. Laut ursprünglicher Planung und Berechnung durch meinen Energieberater sollte eine 7 kW Luft-Wasser-Wärmepumpe ausreichen. Nach der nun erfolgten Installation und den ersten kühleren Tagen hat sich jedoch herausgestellt, dass die realen Heizlasten im Bestand doch etwas anders ausfallen als in der theoretischen Simulation zuvor angenommen. Die Anlage läuft zwar, aber die Auslegung scheint nicht optimal getroffen zu sein. Mein Problem ist nun die formale Seite gegenüber der BAFA. In der Fachunternehmererklärung wurden die ursprünglichen Werte eingetragen. Muss ich nun proaktiv eine Korrektur einreichen oder gefährde ich damit meinen Förderbescheid für die BEG-Maßnahme? Ich bin etwas verunsichert, ob eine nachträgliche Anpassung der Dokumentation als Änderung der förderfähigen Maßnahme gewertet wird oder ob dies als normaler Abweichungsprozess akzeptiert wird. Hat jemand von Ihnen hier bereits Erfahrungswerte gesammelt, wie man mit einer solchen Diskrepanz bei der Abschlussmeldung umgeht? Über sachdienliche Hinweise wäre ich sehr dankbar.
BEG-Förderung: Änderung der Heizlastberechnung nach Einbau – BAFA-Problematik
Guten Tag Matthias, das ist in der Praxis leider kein Einzelfall. Als SHK-Meister sehe ich das öfter: Die Theorie nach DIN 12831 und die Realität im ungedämmten oder teilgedämmten Bestand klaffen oft auseinander. Wenn Sie jetzt bei der BAFA eine formale Änderung der Werte einreichen, riskieren Sie, dass der gesamte Förderbescheid erneut geprüft wird. Das kann zu langwierigen Rückfragen führen. Mein Rat: Bleiben Sie bei den Werten, die in der Fachunternehmererklärung stehen, sofern die Anlage die Funktion erfüllt. Solange der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wurde und die Anlage normgerecht läuft, ist die dokumentierte Leistung zweitrangig. Eine Abweichung von der theoretischen Heizlastberechnung ist meistens als Optimierungsprozess zu werten, solange das Gesamtziel der energetischen Sanierung erreicht wird. Wichtig ist nur, dass die eingebaute Hardware auch den technischen Mindestanforderungen der BEG entspricht.
Hallo Matthias, ich stehe als Bauherrin vor einer ähnlichen Hürde. Mein Energieberater meinte zu mir, dass man bei der Abschlussmeldung vorsichtig sein muss. Wenn die Anlage jetzt aber läuft und die Bude warm wird, würde ich den Ball flach halten. Hast du denn den hydraulischen Abgleich schon final dokumentiert? Das ist für die BAFA eigentlich das wichtigste Dokument. Ich habe bei meinem Projekt gelernt, dass man die Dokumentation nicht ohne Not anpassen sollte. Wenn die 7 kW laut Datenblatt förderfähig sind, ist das BAFA-System in der Regel zufrieden. Solange du keine massive Änderung der Wärmepumpen-Type gemeldet hast, würde ich keine schlafenden Hunde wecken. Prüfe lieber, ob die Vorlauftemperaturen durch die VDI 4645 korrekt eingestellt wurden, damit die Anlage effizient taktet. Drücke dir die Daumen, dass der Verwendungsnachweis ohne Rückfragen durchgeht!
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