Guten Tag zusammen. Ich stehe gerade vor einem bürokratischen Problem bezüglich meines BEG-Förderantrags. Wir haben im Sommer zunächst die Wärmepumpe installiert, den hydraulischen Abgleich aber aufgrund von Lieferverzögerungen bei den voreinstellbaren Ventilen erst jetzt im Oktober durchführen lassen. Nun verlangt der Energieberater für die abschließende Fachunternehmererklärung eine lückenlose Dokumentation beider Termine. Ist es in der Praxis üblich, dass die BAFA zwei separate Nachweise akzeptiert, oder muss zwingend ein Gesamtdokument vorliegen, das beide Maßnahmen zusammenfasst? Mein Installateur wirkt bei der bürokratischen Feinjustierung etwas überfordert und verweist auf seine Standard-Protokolle, die jedoch nicht explizit auf die zeitversetzte Durchführung eingehen. Ich möchte hier keine unnötigen Rückfragen provozieren, die den Auszahlungsprozess verzögern könnten. Wie handhabt ihr das bei Projekten, die sich über die Sommermonate ziehen? Gibt es hier bewährte Vordrucke, die den formalen Anforderungen der BAFA bei solch gestückelten Maßnahmen sicher standhalten, ohne dass ich monatelang auf Rückmeldung warten muss?
BAFA-Nachweis: Fachunternehmererklaerung bei Teilabschnitten der Sanierung
Guten Tag Markus. Das Problem ist leider ein Klassiker bei der BEG-Förderung, da die BAFA hier sehr formalistisch agiert. Die Fachunternehmererklärung (FUE) ist ein Dokument, das den Zustand nach Abschluss aller förderfähigen Maßnahmen bescheinigen muss. Mein Rat: Bestehen Sie nicht auf zwei Dokumenten. Ihr Installateur sollte ein ergänzendes Schreiben verfassen, das explizit auf das Einbauprotokoll der Wärmepumpe Bezug nimmt und das Protokoll des hydraulischen Abgleichs nach VDI 4645 als Anlage integriert. Wichtig ist, dass das Datum der abschließenden Inbetriebnahme mit dem Datum des Abgleichs korrespondiert. So vermeiden Sie den Eindruck einer unvollständigen Leistung.
Hallo Markus, ich kann deinen Stress gut verstehen. Bei mir hat das im Frühjahr auch ewig gedauert, weil mein Heizungsbauer absolut keine Lust auf den Papierkram hatte. Ich habe ihm dann einfach eine Vorlage aus einem anderen Forum mitgebracht, in der beide Termine sauber aufgelistet sind. Schau mal, ob dein Installateur nicht einfach das offizielle BAFA-Formular für die FUE nimmt und im Feld für die Bemerkungen beide Daten mit einem kurzen Satz zur Verzögerung einträgt. Das hat bei mir problemlos funktioniert und die Auszahlung kam überraschend schnell nach gut sechs Wochen. Viel Erfolg beim Durchboxen, das wird schon klappen!
Moin zusammen. Als SHK-Meister kann ich nur bestätigen, dass die BAFA bei lückenhaften Dokumentationen extrem allergisch reagiert. Die Trennung in zwei Protokolle ist riskant, da das System eine in sich geschlossene Anlage prüft. Wenn der hydraulische Abgleich nach VDI 4645 erst im Oktober erfolgte, gilt erst zu diesem Zeitpunkt die Maßnahme als technisch abgeschlossen. Ich rate dazu, die FUE mit dem Datum des hydraulischen Abgleichs zu datieren. Die Wärmepumpe war ja vorher schon da, aber erst mit dem Abgleich ist die förderfähige Anlage im Sinne des GEG vollständig. Dokumentieren Sie den Abgleich detailliert mit den errechneten und eingestellten Werten an den Ventilen, das ist das Dokument, auf das der Sachbearbeiter schaut.
Danke für die schnellen Rückmeldungen! Das hilft mir sehr bei der Argumentation gegenüber meinem Installateur. Wenn ich es richtig verstehe, sollte ich also versuchen, alles in einem Dokument zu bündeln, das den hydraulischen Abgleich als finalen Schritt markiert. Das mit dem Datum des Abgleichs als Stichtag für die FUE ist ein sehr guter Hinweis. Ich werde meinem Handwerker das so vorschlagen und ihn bitten, die Einstellprotokolle der Ventile direkt an die Erklärung zu heften. Ich hoffe, dass die BAFA das dann als Einheit akzeptiert und nicht wieder unnötige Rückfragen wegen der zeitlichen Diskrepanz stellt. Ich werde berichten, wie es ausgegangen ist.
Kurze Anmerkung noch von meiner Seite: Achten Sie darauf, dass der hydraulische Abgleich auch den geforderten Nachweis über die Verfahren B beinhaltet. Die BAFA akzeptiert für die volle Förderung mittlerweile oft keine reinen Schätzwerte mehr. Wenn Ihr Installateur nur die Standard-Protokolle nutzt, prüfen Sie bitte, ob diese wirklich alle Anforderungen nach VDI 4645 erfüllen. Falls die BAFA nachhakt, müssen Sie die Berechnungsdaten (Heizlast, Ventileinstellungen) ohnehin vorlegen können. Legen Sie diese Unterlagen am besten direkt mit in den Umschlag oder laden Sie sie vollständig im Portal hoch, falls Sie das Verfahren digital abwickeln. Lieber einmal zu viel einreichen als auf die Nachforderung warten.
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