Hallo Leute, meine Wärmepumpe wird voraussichtlich in der letzten Dezemberwoche final in Betrieb genommen. Ich mache mir jetzt echt Sorgen wegen der BAFA-Fristen für den Nachweis. Die Fachunternehmererklärung muss ja spätestens kurz nach Abschluss vorliegen. Wenn die Heizung am 29. Dezember läuft, der Installateur aber direkt in den Urlaub verschwindet, wie soll das mit der Einreichung zeitnah klappen? Hat jemand Erfahrung, ob die BAFA bei so einer knappen Kiste nachsichtig ist oder gilt da knallhart der Eingangsstempel? Bin gerade etwas unentspannt, da die Förderung für mich finanziell echt wichtig ist. Vielleicht sollte ich den Techniker bitten, den hydraulischen Abgleich und den letzten Check schon ein paar Tage früher final zu dokumentieren, auch wenn noch letzte Einstellungen fehlen? Wäre super, wenn ihr mir sagen könntet, wie ihr das so kurz vor Jahreswechsel geregelt habt. Will einfach keine böse Überraschung erleben, wenn ich die Unterlagen hochlade. Danke für eure Einschätzung!
BAFA-Nachweis bei Inbetriebnahme Ende Dezember: Risiko durch Feiertage?
Hallo Jens, ich bin selbst SHK-Meister und kann deine Sorgen gut verstehen. Die BAFA ist bei den Fristen zur Fachunternehmererklärung nach der BEG-Richtlinie leider sehr bürokratisch und unnachgiebig. Das Eingangsdatum zählt. Wenn die Anlage am 29. Dezember in Betrieb geht, muss das Dokument idealerweise noch im selben Jahr fertig sein. Mein Rat: Bestehen Sie unbedingt darauf, dass der Kollege die Unterlagen vorab ausfüllt. Die technische Inbetriebnahme nach VDI 4645 und der hydraulische Abgleich müssen dokumentiert sein. Wenn der Betrieb vor dem Urlaub die Erklärung unterzeichnet, ist das rechtlich sicher, sofern die Arbeiten abgeschlossen sind. Drücken Sie ihm den Zettel am besten schon zwei Wochen vorher in die Hand.
Mensch Jens, ruhig Blut! Ich habe das letztes Jahr genau so durchgezogen. Mein Heizungsbauer war auch ab dem 27. Dezember im Skiurlaub. Wir haben den Termin für die Einregulierung einfach auf den 20. Dezember vorverlegt, auch wenn die Feinjustierung der Heizkurve dann erst im Januar kam. Das hat niemanden interessiert, solange das Datum der Fachunternehmererklärung plausibel ist. Die BAFA prüft ja primär, ob die wesentlichen Komponenten verbaut sind und der hydraulische Abgleich gemäß Verfahren B durchgeführt wurde. Mein Tipp: Lass dir die Unterlagen einfach unterschrieben geben, sobald der Wärmeerzeuger läuft. Solange das offizielle Übergabeprotokoll stimmt, schläfst du über Silvester deutlich ruhiger!
Danke für die schnellen Rückmeldungen! Sabine, das beruhigt mich etwas. Markus, du sagst also, die VDI 4645 ist hier der Knackpunkt? Ich habe Angst, dass es zu rechtlichen Problemen kommt, wenn der Abgleich nicht hundertprozentig präzise ist, weil die Heizlastberechnung noch nicht finalisiert wurde. Meint ihr, ich sollte den Fachbetrieb bitten, den Abgleich als vorläufig zu kennzeichnen? Oder macht das bei der BAFA eher Ärger? Ich möchte ungern riskieren, dass mein Förderbescheid nachträglich wegen Formfehlern kassiert wird. Das finanzielle Risiko ist bei den aktuellen Preisen für Wärmepumpen einfach zu hoch.
Als Energieberater rate ich Ihnen dringend zur Vorsicht. Die BAFA-Prüfer sind bei Unstimmigkeiten in der Fachunternehmererklärung nicht zimperlich. Wenn dort bescheinigt wird, dass ein Verfahren B durchgeführt wurde, die Daten aber nicht mit der tatsächlichen Heizlast übereinstimmen, kann das als subventionserheblich eingestuft werden. Bleiben Sie bei der Wahrheit. Versuchen Sie lieber, die Inbetriebnahme auf den 20. oder 21. Dezember zu schieben. Sollte das nicht klappen, ist es besser, die Förderung im neuen Jahr korrekt zu beantragen, sofern die Fristen des Förderbescheids das zulassen. Eine falsche Unterschrift wegen Zeitdrucks ist ein gefährliches Spiel. Gehen Sie auf Nummer sicher und fordern Sie eine saubere Dokumentation, auch wenn Sie dafür einen Tag Urlaub opfern müssen.
Jens, mach dir nicht zu viel Kopf. Die Fachunternehmererklärung ist ein Dokument, das die ordnungsgemäße Installation nach GEG und BEG bestätigt. Die meisten SHK-Betriebe sind da Profis und wissen genau, was die BAFA sehen will. Wenn dein Betrieb die Anlage am 29. abnimmt, haben die das Formular meist schon digital fertig, bevor sie das Werkzeug einpacken. Ich hatte bei meiner Installation im letzten Jahr das gleiche Szenario. Die Erklärung lag am 30. Dezember im Briefkasten, ich habe sie hochgeladen und die Auszahlung kam zwei Monate später. Wichtig ist nur, dass die Seriennummern und die technische Konfiguration exakt mit dem Förderantrag übereinstimmen. Wenn das passt, wird da auch nichts nachgeprüft. Viel Erfolg bei der Inbetriebnahme und lass dir die Stimmung nicht verderben!
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