Moin zusammen, ich bin gerade mitten in der Vorbereitung für die Dokumentation zum hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Wir haben das für die Förderung bei einem Altbau mit alten Rippenheizkörpern durchführen lassen. Der ausführende Fachbetrieb hat mir nun ein Protokoll ausgehändigt, das zwar die berechneten Volumenströme enthält, aber irgendwie wirkt das Ganze auf mich sehr oberflächlich. Reicht ein solches Dokument für die BAFA eigentlich aus? Ich habe Bedenken, dass die Sachbearbeiter bei einer Stichprobe direkt meckern, wenn dort nicht explizit die Heizlastberechnung nach DIN 12831 und die raumweisen Einstellungen dokumentiert sind. Muss der Betrieb das zwingend in einer speziellen Software-Maske ausgeben oder reicht eine saubere Excel-Tabelle? Ich möchte hier auf der sicheren Seite sein. Falls jemand ein Muster oder eine Liste der Mindestangaben hat, die zwingend im Protokoll stehen müssen, würde mir das extrem weiterhelfen. Die Heizperiode geht jetzt los und ich will das Thema endlich sauber abschließen.
Hydraulischer Abgleich: Was zählt als Nachweis beim Verfahren B?
Hallo Thomas, als SHK-Meister kann ich dir sagen, dass die BAFA bei Verfahren B tatsächlich sehr genau hinschaut. Ein bloßes Protokoll mit Volumenströmen reicht oft nicht aus. Du benötigst zwingend den Nachweis der raumweisen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831. Diese bildet die Grundlage für den Abgleich. Das Dokument sollte zudem die raumweisen Einstellungen an den Thermostatventilen, die Vorlauftemperatur und die Pumpenkennlinie dokumentieren. Ob das per Software oder Excel kommt, ist zweitrangig, solange alle Variablen transparent und nachvollziehbar sind. Wenn das Papier zu oberflächlich wirkt, lass dir vom Betrieb die detaillierte Berechnung nachreichen. Ohne die volle Dokumentation ist das Risiko einer Ablehnung bei einer Prüfung durch die KfW oder BAFA leider recht hoch.
Danke für die schnelle Antwort, Markus! Das bestätigt meine Befürchtungen. Wenn ich mir das Protokoll anschaue, fehlen dort explizite Hinweise auf die raumweise Heizlast. Da steht nur grob 'Vorlauftemperatur 60 Grad', aber keine Herleitung. Ich werde den Betrieb bitten, mir das Protokoll um die entsprechenden Heizlast-Daten zu ergänzen. Kann ich denen gegenüber einfach auf die VdZ-Bestätigung verweisen? Ich möchte ungern den Betrieb anweisen, wie sie ihre Software bedienen sollen, aber ich brauche für meine Unterlagen einfach Sicherheit. Wie kritisch sind die Prüfer da bei alten Rippenheizkörpern im Bestand?
Moin Thomas, bei alten Rippenheizkörpern wird es meist knifflig, weil die Leistungsdaten oft nicht exakt vorliegen. In der Praxis nutzen wir hier oft Erfahrungswerte, aber für die BEG-Förderung muss das sauber gerechnet sein. Die VdZ-Bestätigung ist ein guter Standard, den du auf jeden Fall einfordern solltest. Lass dich nicht abwimmeln. Wenn der Betrieb das nicht sauber dokumentiert, hast du am Ende den Ärger bei der Mittelabfrage. Bestehe darauf, dass die raumweise Auslegung inklusive der gewählten Ventilvoreinstellungen aufgelistet wird. Das gehört zum Handwerk nach Verfahren B einfach dazu. Wenn die Heizlast fehlt, ist die gesamte Berechnung fachlich kaum belastbar.
Hallo zusammen, ich habe das gerade bei unserer Sanierung durch. Unsere Heizungsfirma hat eine Software von einem bekannten Hersteller genutzt und das Protokoll war extrem umfangreich. Es waren über 15 Seiten mit allen Rohrnetzberechnungen. Die BAFA hat bei uns keine Rückfragen gestellt. Mein Tipp: Frag den Betrieb konkret nach dem Nachweisblatt der VdZ. Das ist quasi das Standardformular, das für die Förderanträge in Deutschland als offizieller Beleg akzeptiert wird. Wenn der Fachbetrieb das nicht kennt oder ausfüllen will, dann wäre ich vorsichtig. Es geht ja schließlich um dein Geld und die Erfüllung der GEG-Anforderungen. Viel Erfolg beim Abschluss der Maßnahme!
Danke Petra! Das mit dem VdZ-Formular ist ein super Hinweis. Das werde ich morgen direkt so kommunizieren. Mir ist es einfach wichtig, dass ich am Ende nicht auf den Kosten sitzen bleibe, nur weil das Protokoll nicht den Anforderungen entspricht. Es ist ja nicht so, dass die Arbeit nicht gemacht wurde – die Heizkörper werden bei uns jetzt endlich alle gleichmäßig warm. Es geht wirklich nur um den Papierkram für die Behörden. Ich hoffe, der Meister vor Ort ist kooperativ und trägt die Daten noch entsprechend nach. Danke für eure fachliche Unterstützung hier im Forum!
Thomas, ein kurzer technischer Einwurf noch. Denke daran, dass beim Verfahren B auch die Pumpeneinstellung im Protokoll stehen sollte. Die BAFA möchte oft sehen, dass die Pumpe optimal auf den Bedarf eingestellt wurde und nicht etwa auf maximaler Stufe läuft. Falls ihr einen hydraulischen Abgleich nach VDI 4645 habt, dann muss das alles dokumentiert sein. Das spart nicht nur Energie, sondern ist für die Förderfähigkeit oft das Zünglein an der Waage. Wenn das Protokoll diese Infos nicht enthält, wirkt das auf den Prüfer unseriös. Bleib beharrlich bei deinem Fachbetrieb, das gehört zur ordnungsgemäßen Abnahme dazu. Eine sauber dokumentierte Anlage ist auch für den späteren Wiederverkaufswert deines Hauses ein klarer Pluspunkt.
Passende Produkte aus unserem Shop

Durchflussmengenmesser für MAM Wärmepumpen MAM-4/6/8/10**
Präzise Durchflussmengenmesser sind essenziell für die hydraulische Einregulierung. Sie unterstützen Fachbetriebe dabei, die geforderten Volumenströme exakt einzustellen und die Dokumentation für Förderanträge nachvollziehbar zu belegen.
140,95 €

Durchflussmengenmesser für MUAMR und MUENR Wärmepumpen
Diese Durchflussmesser helfen bei der verlässlichen Justierung der Heizkreise in Wärmepumpensystemen. Sie dienen als technischer Nachweis für die korrekte Umsetzung des hydraulischen Abgleichs nach Verfahren B.
120,95 €

KlimaCorner Wärmepumpen Modul Zubehör - Aufstellbalken 3er Set 600 mm
Fachgerechte Installationen bilden die Basis für den hydraulischen Abgleich. Solches Zubehör unterstützt bei einer sauberen Montage, die Teil der notwendigen Gesamtdokumentation für staatliche Förderungen darstellt.
76,41 €
Möchten Sie antworten? Melden Sie sich an, um an der Diskussion teilzunehmen.
