Guten Tag zusammen. Ich stehe aktuell vor der finalen Antragstellung bei der BAFA für eine neue Wärmepumpen-Heizung in meinem Bestandsobjekt. Die förderfähigen Kosten liegen knapp unter dem Limit, aber ich bin mir unsicher hinsichtlich der Kumulierung des Effizienzbonus. In den Unterlagen steht, dass der Bonus für den Einsatz natürlicher Kältemittel oder bei einer besonderen Effizienz gewährt werden kann. Mein Heizungsbauer hat mir eine Anlage mit R290 empfohlen. Muss ich diesen Bonus zwingend direkt bei Antragstellung im Portal mit auswählen oder erfolgt die Prüfung der Unterlagen erst nach der Installation durch den Fachunternehmer? Ich möchte vermeiden, dass mir durch einen formalen Fehler beim Absenden des Antrags der Bonus komplett verwehrt bleibt. Hat jemand von Ihnen bei der aktuellen Richtlinie 2026 bereits Erfahrungen gesammelt, ob die BAFA hier bei der nachträglichen Einreichung der Fachunternehmererklärung nachjustiert oder ob das zwingend vorher feststehen muss? Vielen Dank für Ihre fachkundige Einschätzung.
BAFA-Nachweis: Kumulierung von Effizienzbonus bei Sanierung?
Hallo Markus, ich bin selbst SHK-Meister und kann dir aus dem aktuellen Tagesgeschäft sagen: Wähle den Effizienzbonus unbedingt schon im BAFA-Portal bei der Antragstellung aus. Das System verlangt diese Angabe bereits als Grundlage für den Förderbescheid. Nachträgliche Korrekturen im Portal sind zwar theoretisch möglich, aber oft mit langwierigen Rückfragen und einer verzögerten Auszahlung verbunden. Die Prüfung der Fachunternehmererklärung erfolgt dann final nach der Inbetriebnahme. Hier musst du zwingend nachweisen, dass die Anlage die Kriterien für den Bonus erfüllt, etwa durch das Datenblatt der R290-Wärmepumpe und den dokumentierten hydraulischen Abgleich nach Verfahren B. Wenn du den Bonus im Vorfeld nicht anklickst, wird das BAFA-System das Projekt bei der Schlussabrechnung unter Umständen gar nicht erst für diesen Bonusbaustein verifizieren.
Hallo Markus, das ist eine knifflige Situation, in der ich vor drei Monaten auch steckte. Ich habe mich damals dazu entschieden, den Bonus direkt anzuklicken, weil mein Planer meinte, dass man sich diese Option nicht durch Zögern verbauen sollte. Es ist absolut wichtig, dass die Fachunternehmererklärung später exakt mit den Angaben im Antrag übereinstimmt. Sobald du das Häkchen setzt, ist das quasi dein Bekenntnis, die Effizienzkriterien durch die R290-Technik auch voll zu erfüllen. Mein Tipp: Lass dir von deinem Fachbetrieb schon jetzt schriftlich bestätigen, dass die geplante Anlage die Anforderungen der Richtlinie erfüllt. Das gibt dir Sicherheit bei der Einreichung und verhindert böse Überraschungen bei der Schlussrechnung. Wenn du sichergehen willst, ruf kurz bei der BAFA-Hotline an, aber meine Erfahrung zeigt: Besser proaktiv auswählen als später umständlich nachbessern müssen.
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