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KlimaCorner

Förderfähige Kosten bei Umstieg auf Wärmepumpe: Zählt die Wanddurchbruch-Sanierung dazu?

von Petra B. · 05.10.2026, 05:04 · 16 Aufrufe · 1 Antworten

Petra B. · 05.10.2026, 05:04

Hallo Leute, wir planen gerade die Installation einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe und blicken bei den förderfähigen Kosten der KfW langsam nicht mehr durch. Unser Heizungsbauer muss für die Leitungen durch zwei dicke Außenwände im Altbau. Weiß jemand von euch, ob diese Stemmarbeiten sowie die anschließende fachgerechte Abdichtung und Wanddämmung als Umfeldmaßnahmen voll mit in die förderfähigen Kosten einfließen dürfen? Es geht mir darum, ob ich diese Posten direkt mit auf die Rechnung setzen lassen kann oder ob das als reine Schönheitsreparatur gilt. Die Kosten für die Kernbohrung sind ja eher gering, aber die ordnungsgemäße Dämmung der Durchbrüche im Rahmen der Energieeffizienz-Vorgaben schlägt doch ganz schön zu Buche. Wir wollen das Projekt sauber über die Bühne bringen und den Förderantrag für die 458-Förderung korrekt stellen, damit es später kein böses Erwachen gibt. Hat jemand von euch das bei seinem Antrag schon mal spezifiziert oder einfach alles als Gesamtsystem abgerechnet?

Markus H. · 05.10.2026, 05:04

Hallo Petra, das ist eine berechtigte Frage, die uns im SHK-Alltag oft begegnet. Als Faustformel gilt nach den aktuellen BEG-Richtlinien: Alle Umfeldmaßnahmen, die unmittelbar erforderlich sind, um die Wärmepumpe technisch betriebsbereit zu machen, sind förderfähig. Wanddurchbrüche inklusive der fachgerechten Wiederherstellung und Dämmung gehören definitiv dazu, da sie für die Leitungsführung zwingend notwendig sind. Wichtig ist dabei, dass Ihr Fachbetrieb die Arbeiten sauber spezifiziert auf der Rechnung ausweist. Wenn dort nur pauschal Montage steht, könnte die KfW bei einer Prüfung stutzig werden. Lassen Sie den Handwerker also explizit Begriffe wie Kernbohrung, Abdichtung gemäß DIN 18195 und energetische Nachbesserung der Wanddurchbrüche verwenden. Das ist kein Luxus, sondern gehört zur ordnungsgemäßen Installation nach VDI 4645. Solange es keine reine Fassadenrenovierung ist, sehe ich da absolut kein Problem für Ihre Förderung.

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