Guten Tag zusammen, ich stehe aktuell vor der finalen Abrechnung meines Wärmepumpen-Projekts für die BAFA-Förderung. Mein Fachbetrieb hat den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B durchgeführt, allerdings wurden mir hierfür keine detaillierten raumweisen Protokolle ausgehändigt, sondern lediglich eine pauschale Fachunternehmererklärung übermittelt. Reicht das im Rahmen der BEG-Prüfung aus oder muss ich hier mit einer Rückfrage der Prüfstelle rechnen? In den Förderrichtlinien wird explizit auf die Optimierung des Gesamtsystems verwiesen. Da ich das Projekt in Eigenleistung durch vorbereitende Maßnahmen unterstützt habe, bin ich etwas besorgt, ob die bloße Unterschrift des Heizungsbauers ausreicht, um die Anforderungen an die Dokumentation vollständig zu erfüllen. Welche Erfahrungen haben Sie in den letzten Monaten bei der Einreichung der Verwendungsnachweise gemacht? Falls die Unterlagen nicht ausreichen, würde ich den Betrieb kurzfristig um eine detaillierte Auswertung der Ventileinstellungen bitten. Ich möchte vermeiden, dass mir wegen formaler Fehler bei der Dokumentation ein Teil des Zuschusses gekürzt wird.
BEG-Förderung bei Heizungstausch: Nachweis des hydraulischen Abgleichs
Hallo Markus, als SHK-Meister kann ich dir sagen: Bleib entspannt, aber fordere die Unterlagen ein. Die BAFA prüft im Rahmen der BEG-Förderung bei Verfahren B tatsächlich sehr genau. Eine bloße Fachunternehmererklärung ist bei Verfahren B, das ja nach der DIN 676 und den Vorgaben der VDI 4645 eine raumweise Heizlastberechnung voraussetzt, oft nicht ausreichend, wenn das Prüfprogramm bei der Stichprobenprüfung genauer hinschaut. Die Unterlagen müssen nachweisen, dass die raumweise Auslegung auch tatsächlich in den Ventileinstellungen am Heizkörper oder der Fußbodenheizung umgesetzt wurde. Ohne die tabellarische Aufstellung der Einstellwerte hat der Prüfer keinen Anhaltspunkt, ob die Berechnung nicht nur auf dem Papier existiert. Geh auf Nummer sicher und verlange die detaillierten Einstellprotokolle von deinem Betrieb, bevor du den Verwendungsnachweis final abschickst. Das ist eine Sache von zehn Minuten für den Techniker, schützt dich aber vor unnötigen Rückfragen der Behörde.
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