Hallo Leute, ich brauche mal kurz euren Rat. Ich habe bereits einen positiven Bescheid für den KfW-Zuschuss 458 für eine Luft-Wasser-Wärmepumpe erhalten. Jetzt hat sich im Zuge der Detailplanung herausgestellt, dass mein Heizungsbauer aufgrund der örtlichen Gegebenheiten und des Platzangebots im Technikraum doch lieber eine andere Systemkonfiguration, also ein leicht abgewandeltes Modell desselben Herstellers, einbauen möchte. Der grundsätzliche Förderzweck bleibt natürlich bestehen, aber die Typenbezeichnung ändert sich in den technischen Unterlagen. Hat jemand von euch schon einmal einen solchen Wechsel nach erteilter Zusage durchgezogen? Muss ich das aktiv bei der KfW melden und den Antrag ändern lassen, oder reicht es, wenn ich das bei der Einreichung der Rechnungsbelege mit der Fachunternehmererklärung und den geänderten Datenblättern einfach kurz erläutere? Ich habe echt Bedenken, dass mir die Förderung gestrichen wird, wenn die installierte Seriennummer nicht mit dem ursprünglichen Antrag übereinstimmt. Ist das ein bürokratischer Selbstläufer oder sollte ich hier lieber vorab schriftlich beim Support nachhaken, um auf der sicheren Seite zu bleiben? Danke euch für eure Tipps.
KfW-Zuschuss 458: Änderung des Systemtyps nach Antragstellung möglich?
Hallo Tobias, als SHK-Meister kann ich dir dazu folgendes sagen: Solange die förderfähigen Voraussetzungen wie die jahreszeitbedingte Raumheizungseffizienz (ETAs) und die Einhaltung des GEG gewahrt bleiben, ist ein Modellwechsel oft unproblematisch. Dennoch ist die KfW hier äußerst formalistisch unterwegs. Ich empfehle dir dringend, den Wechsel über das Portal zur Antragstellung zu melden. Wenn du die geänderten Datenblätter erst bei der Verwendungsnachweisprüfung einreichst, riskierst du eine unnötige Rückfrage oder im schlimmsten Fall eine Ablehnung, weil die Identifikation der Anlage nicht mit dem Zuwendungsbescheid korrespondiert. Prüfe zudem unbedingt, ob die neue Anlage ebenfalls alle Kriterien für die Effizienzklassen erfüllt. Die Fachunternehmererklärung muss ohnehin neu ausgestellt werden, da darin die exakten technischen Daten und der hydraulische Abgleich dokumentiert werden. Lass dich nicht beirren, aber geh den offiziellen Weg der Mitteilung über das KfW-Zuschussportal, um rechtssicher zu bleiben.
Hallo zusammen, ich stehe aktuell vor einer ähnlichen Situation bei meinem Bauvorhaben. Bei mir war es so, dass die ursprünglich geplante Wärmepumpe aufgrund von Lieferproblemen kurzfristig durch eine effizientere Variante ersetzt werden musste. Mein Energieberater hat mir damals geraten, keinesfalls eigenmächtig zu handeln. Wir haben dann ein kurzes Begleitschreiben aufgesetzt und die neuen technischen Datenblätter beigefügt. Die KfW hat daraufhin den ursprünglichen Bescheid nicht widerrufen, sondern einen ergänzenden Hinweis in die Akte aufgenommen. Das hat mir viel Nerven gespart. Mein Tipp: Hol dir deinen Energieberater ins Boot, falls du einen für den iSFP oder die Baubegleitung hast. Die Kommunikation zwischen zertifizierten Experten und der KfW verläuft oft reibungsloser als wenn man als Privatperson die Anfrage stellt.
Danke für die schnellen Antworten! Markus, dein Hinweis mit dem Zuschussportal leuchtet mir ein. Ich hatte bisher nur Sorge, dass eine offizielle Änderungsmeldung den gesamten Prozess neu aufrollt und ich am Ende meinen ursprünglichen Förderstatus verliere. Wenn ich das richtig verstehe, ist eine bloße Anpassung der Systemdaten innerhalb des bestehenden Antrags aber meistens eine reine Formsache, sofern die Effizienzwerte passen. Sandra, das mit dem Energieberater ist ein guter Punkt. Ich werde meinen Berater morgen direkt anrufen und fragen, ob er die technische Kompatibilität kurz schriftlich bestätigen kann, bevor ich das über das Portal melde. Lieber einmal zu viel dokumentiert als am Ende auf den Kosten sitzen zu bleiben, gerade bei den aktuellen Summen für Wärmepumpen inklusive Einbau.
Moin Tobias, ich sehe das Ganze etwas entspannter. Ich habe letztes Jahr meine Anlage getauscht und der Heizungsbauer hat kurz vor knapp ein anderes Modell eingebaut, weil das Gehäuse besser passte. Wir haben das damals einfach bei der Einreichung der Fachunternehmererklärung vermerkt und die neuen Datenblätter angehängt. Der Bewilligungsbescheid bezog sich ja auf das Bauvorhaben als solches und die errechnete Effizienz des Gebäudes, nicht zwingend auf die exakte Seriennummer eines spezifischen Geräts. Solange die BAFA-Liste der förderfähigen Wärmepumpen das neue Gerät weiterhin führt, ist das für die KfW in der Praxis meistens in Ordnung. Die prüfen primär, ob die Mindestvorlauftemperaturen und der hydraulische Abgleich gemäß VDI 4645 durchgeführt wurden. Solange das Ergebnis stimmt, machen die keinen Stress wegen einer abweichenden Typennummer.
Vorsicht an der Stelle, Klaus! Deine Erfahrung in allen Ehren, aber die Förderrichtlinien der BEG wurden in letzter Zeit massiv verschärft. Sich darauf zu verlassen, dass es einfach durchrutscht, halte ich für leichtsinnig. Die KfW prüft bei der Verwendungsnachweisprüfung mittlerweile sehr akribisch die Übereinstimmung von Rechnungsposition, Fachunternehmererklärung und ursprünglichem Antrag. Wenn die Typenbezeichnung im System nicht mit dem Bewilligungsbescheid übereinstimmt, kann das System bei der automatisierten Prüfung eine Fehlermeldung auslösen, was dann in einer manuellen Nachprüfung endet. Das dauert ewig und kostet Nerven. Mein Rat an Tobias: Bleib bei der sauberen Linie. Wenn du das jetzt proaktiv über das Portal meldest, bist du auf der sicheren Seite und hast im Falle einer Stichprobenprüfung schwarz auf weiß, dass die Änderung kommuniziert und akzeptiert wurde. Bürokratie ist nervig, aber bei diesen Fördersummen alternativlos.
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