Hallo zusammen, bei uns wurde letztes Jahr die alte Gasheizung durch eine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe ersetzt. Soweit lief alles gut, und die Anlage läuft auch tadellos. Nun geht es um die Abschlussdokumentation für die BAFA-Förderung. Im Angebot und auf der Rechnung steht der hydraulische Abgleich, aber ich bin mir nicht sicher, ob dieser formal korrekt nachgewiesen wurde. Es gab keine separaten Abgleicharbeiten durch einen externen Dienstleister, die Arbeiten wurden vom installierenden SHK-Betrieb mit erledigt. Muss für die Förderung ein separates Protokoll vorgelegt werden, oder reicht die Bestätigung des Fachunternehmers im Formblatt? Ich habe gehört, dass hier die BAFA manchmal sehr genau hinschaut. Hat jemand damit aktuelle Erfahrungen gemacht, speziell im Hinblick auf die Bestätigung durch den ausführenden Betrieb? Danke im Voraus für eure Tipps!
Hydraulischer Abgleich nach Heizungstausch: Was gilt für die Förderung?
Hallo Markus, als SHK-Meister kann ich dir sagen, dass die BAFA hier mittlerweile sehr genau hinschaut. Die einfache Bestätigung auf der Rechnung reicht längst nicht mehr aus. Gemäß den aktuellen Richtlinien zur BEG-Förderung ist ein detailliertes Protokoll nach dem Verfahren B zwingend erforderlich. Dabei müssen die raumweisen Heizlasten berechnet und die Voreinstellungen der Ventile dokumentiert werden. Wenn dein Installateur das nur pauschal auf der Rechnung erwähnt hat, fehlt dir die formale Grundlage für die Förderung. Ich rate dir dringend, deinen Betrieb zeitnah um ein korrektes Protokoll gemäß VDI 4645 oder dem VdZ-Formular zu bitten. Die Prüfer bei der BAFA fordern bei stichprobenartigen Kontrollen genau diese Berechnungsunterlagen an. Ohne das Datenblatt riskierst du im schlimmsten Fall eine Rückforderung der Fördermittel, weil der hydraulische Abgleich eine förderrelevante technische Anforderung darstellt.
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