Hallo Leute, ich habe mal eine knifflige Frage zur Arbeitsstättenrichtlinie A3.5. Wir haben in unserem Neubau ein separates Hochregallager, das nur sporadisch zur Kommissionierung betreten wird. Laut ASR A3.5 sind für leichte körperliche Arbeit im Sitzen oder Stehen eigentlich 19 Grad vorgesehen. Da die Halle aber enorm hoch ist und wir nur sehr punktuell Wärme benötigen, stellt sich die Frage, wie wir die rechtlichen Anforderungen erfüllen, ohne das komplette Volumen auf 19 Grad aufzuheizen. Ist eine zonierte Beheizung, beispielsweise durch Infrarotstrahler über den Packtischen, bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft als vollwertige Einhaltung der ASR anerkannt? Es wäre doch völlig ineffizient, den gesamten Lagerbereich auf 19 Grad zu halten, wenn dort pro Stunde nur 15 Minuten jemand arbeitet. Hat jemand von euch schon mal eine Gefährdungsbeurteilung in dieser Richtung erstellt oder Erfahrungen bei einer Prüfung gemacht? Bin für jeden pragmatischen Hinweis dankbar, da wir gerade die Steuerung für die kommende Wintersaison finalisieren müssen.
ASR A3.5: Raumtemperaturen in der Hochregallager-Zone
Hallo Tanja, das ist ein klassischer Fall für eine fundierte Gefährdungsbeurteilung nach ArbSchG. Grundsätzlich lässt die ASR A3.5 Spielraum zu, wenn die Raumtemperatur von 19 Grad aufgrund der Raumbeschaffenheit nicht erreicht werden kann oder soll. Ich habe das bei einem Kundenprojekt mit Dunkelstrahlern gelöst. Wichtig ist hier die Dokumentation: Sie müssen nachweisen, dass die operativen Bereiche durch die Strahlungswärme die geforderten Bedingungen erfüllen. Bei einer Begehung durch die Berufsgenossenschaft ist entscheidend, dass die Strahlungswärme nicht nur punktuell wirkt, sondern den gesamten Arbeitsplatz abdeckt. Achten Sie bei der Abnahme darauf, die Behaglichkeit mit einem entsprechenden Messgerät zu dokumentieren, um Ihre Sorgfaltspflicht zu erfüllen.
Guten Tag zusammen, Markus hat vollkommen recht mit der Gefährdungsbeurteilung. Als Planerin möchte ich ergänzen, dass Sie bei einer zonierenden Lösung unbedingt den hydraulischen Abgleich Ihrer Heizungsanlage im Blick behalten sollten, sofern Sie keine reine Elektroinfrarot-Lösung wählen. Wir hatten kürzlich eine Prüfung, bei der die Prüferin explizit nach der Abstimmung zwischen Gebäudeleittechnik und lokaler Regelung fragte. Die ASR akzeptiert durchaus Abweichungen, sofern der Gesundheitsschutz der Mitarbeiter gewährleistet bleibt. Mein Tipp: Arbeiten Sie mit Präsenzmeldern für die Strahler, damit diese nur bei Aufenthalt heizen. Das spart nicht nur massiv Energiekosten im Sinne des GEG, sondern überzeugt bei der Prüfung auch durch ein intelligentes, effizientes Energiekonzept.
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen! Das hilft mir enorm weiter. Besonders der Hinweis mit der Dokumentation der Behaglichkeit durch Messwerte ist wertvoll, daran hatte ich in dieser Detailtiefe noch nicht gedacht. Wir tendieren aktuell tatsächlich zu Infrarotstrahlern, da wir keine Leitungen für ein wassergeführtes System in die hohen Bereiche legen wollten. Wenn ich das richtig verstehe, ist die punktuelle Wärmeabstrahlung also kein K.O.-Kriterium bei der Prüfung, solange das Sicherheitskonzept inklusive der Gefährdungsbeurteilung lückenlos vorliegt. Ich werde das Thema Präsenzsteuerung direkt in das Lastenheft für die Elektrofachkraft aufnehmen, damit wir hier auch die Effizienzwerte für eine potenzielle Förderung nicht aus den Augen verlieren.
Moin Tanja, lass dich von der ASR nicht verrückt machen. Ich mache das seit 20 Jahren so: In großen Hallen heizen wir nie das ganze Volumen, das ist energetischer Irrsinn. Wir installieren Deckenstrahlplatten oder Infrarotstrahler genau dort, wo die Leute stehen. Solange die Arbeitsplätze eine angenehme Temperatur haben, hat sich bei mir noch nie ein Prüfer beschwert. Wichtig ist nur, dass der Bereich zwischen Lagerregalen und Packtisch nicht zieht, also achte auf die Torabdichtungen und den Luftzug. Wenn du das im Griff hast und die Strahlungswärme passt, ist das für die BG in Ordnung. Dokumentiere es einfach sauber als technisches Schutzkonzept gegen Unterkühlung, dann unterschreiben die das meistens ohne weitere Diskussion bei der nächsten Begehung.
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