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KlimaCorner

Erfahrung mit der 65-Prozent-Regelung bei Hybrid-Systemen in der Sanierung

von Jens B. · 02.10.2026, 05:03 · 11 Aufrufe · 3 Antworten

Jens B. · 02.10.2026, 05:03

Hallo Leute, ich plane gerade die Heizungsmodernisierung für mein Zweifamilienhaus von 1995. Da der Bestand doch recht hohe Vorlauftemperaturen an kalten Tagen benötigt, überlege ich, meine bestehende Gasbrennwerttherme als Spitzenlast-Erzeuger in einem Hybridsystem beizubehalten und mit einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe zu kombinieren. Jetzt stellt sich mir die Frage, wie der Nachweis für die 65-Prozent-Regelung bei der KfW genau geführt werden muss. Muss die Wärmepumpe rechnerisch wirklich 65 Prozent der jährlichen Wärmemenge decken, oder reicht es, wenn die Anlage technisch so ausgelegt ist, dass sie bei moderaten Außentemperaturen den Großteil übernimmt? Mich interessiert vor allem, ob der hydraulische Abgleich bei diesem hybriden Setup komplexer ist, besonders im Hinblick auf den BAFA-Nachweis. Habt ihr da schon mal Probleme bei der Abnahme gehabt oder läuft das bei der Antragsprüfung eher glatt durch, wenn die Auslegung nach DIN 4701-10 vorliegt? Würde mich über eure Einschätzung freuen.

Markus K. · 02.10.2026, 05:03

Hallo Jens, als SHK-Meister kann ich dir sagen, dass die 65-Prozent-Regelung nach GEG bei Hybridsystemen nicht einfach nach Gutdünken ausgelegt wird. Die Norm VDI 4645 gibt hier einen klaren Rahmen vor. Die Wärmepumpe muss rechnerisch so dimensioniert sein, dass sie die geforderte Deckung über das Jahr hinweg tatsächlich erreicht. Das ist kein reines Bauchgefühl, sondern erfordert eine präzise Dimensionierung auf den bivalenten Punkt. Beim hydraulischen Abgleich solltest du unbedingt nach Verfahren B vorgehen, da die KfW dies bei Sanierungen für die BEG-Förderung zwingend voraussetzt. Unterschätze nicht den Aufwand bei einem Bestandsbau von 1995. Wenn deine Heizkörper nicht für niedrige Systemtemperaturen optimiert sind, wirst du bei der JAZ-Berechnung scheitern. Lass das unbedingt von einem Energieberater rechnen, bevor du die Hardware bestellst, sonst gibt es bei der Abnahme böse Überraschungen.

Sandra B. · 02.10.2026, 05:03

Danke für den Hinweis, Markus! Das deckt sich mit dem, was ich bei meinem Umbau letztes Jahr erlebt habe. Jens, ich kann dir nur raten, den hydraulischen Abgleich nicht nur auf dem Papier zu machen, sondern die Heizkurve im ersten Winter akribisch zu beobachten. Ich habe damals auch eine Gas-Hybrid-Lösung gewählt, weil ich die alten Heizkörper im Obergeschoss behalten wollte. Mein Tipp: Prüfe vorher, ob du eventuell ein paar Heizkörper gegen Typ-33-Modelle tauschen kannst. Das senkt die Vorlauftemperatur drastisch und erhöht die Laufzeit der Wärmepumpe. Die BAFA-Prüfer schauen mittlerweile sehr genau hin, ob die rechnerische Auslegung auch zur realen Hydraulik im Haus passt. Wenn das Delta T zwischen Vor- und Rücklauf bei der WP nicht stimmt, verlierst du Effizienz und förderrelevante Werte.

Jens B. · 02.10.2026, 05:03

Vielen Dank für eure Einschätzungen, das hilft mir schon mal sehr weiter. Die VDI 4645 hatte ich bisher nur am Rande auf dem Schirm, da werde ich mich heute Abend tiefer einlesen. Das mit dem Verfahren B für den hydraulischen Abgleich ist ein wichtiger Punkt, den werde ich so direkt an meinen Installateur weitergeben, damit wir das bei der Planung der neuen Anbindung direkt mit berücksichtigen. Ein Austausch der Heizkörper in den kritischen Räumen, wie von Sandra vorgeschlagen, klingt absolut sinnvoll, um die Vorlauftemperatur weiter zu drücken. Ich möchte ja, dass die Wärmepumpe möglichst lange alleine arbeitet, bevor der Gaskessel zuschaltet. Danke für den Fokus auf die reale Effizienz – ich will nicht nur die Förderung abgreifen, sondern auch bei den Betriebskosten auf der sicheren Seite sein.

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