Guten Tag zusammen. Ich stehe derzeit vor dem finalen Antrag für die BEG-Förderung zum Tausch meiner alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe. Die Fachunternehmererklärung liegt vor, jedoch bin ich beim Punkt der anrechenbaren Kosten unsicher. Mein Installateur hat mir ein Angebot erstellt, in dem die fachgerechte Demontage und Entsorgung des alten Öltanks sowie der Kesselanlage separat ausgewiesen ist. Soweit ich die aktuelle Richtlinie verstehe, sind diese Umfeldmaßnahmen grundsätzlich förderfähig, solange sie im direkten Zusammenhang mit der Installation stehen. Gibt es hier bei der KfW aktuell Erfahrungswerte, ob die Entsorgung der Öltanks kritisch gesehen wird oder ob dies problemlos in die förderfähigen Gesamtkosten einfließen kann? Ich möchte vermeiden, dass mir aufgrund einer falschen Zuordnung der gesamte Förderbetrag gekürzt wird, nur weil die Kostenaufstellung bei der BAFA nicht exakt den Erwartungen entspricht. Über eine kurze Rückmeldung, wie ihr das bei euren Anträgen gehandhabt habt, wäre ich sehr dankbar.
BEG-Förderung: Anrechenbarkeit der Demontagekosten bei Ölheizungstausch
Hallo Matthias, als SHK-Meister mit täglichem Geschäft bei der BEG-Abwicklung kann ich Sie beruhigen. Die fachgerechte Demontage und Entsorgung von Altanlagen, inklusive der Öltanks, sind gemäß den aktuellen Richtlinien der Bundesförderung für effiziente Gebäude absolut förderfähig. Diese zählen zu den notwendigen Umfeldmaßnahmen, da ohne den Rückbau des Tanks oft gar kein Platz für die neuen Pufferspeicher oder Wärmepumpen-Komponenten entsteht. Wichtig ist nur, dass Ihr Fachunternehmer in der Fachunternehmererklärung die Kosten sauber ausweist. Wenn dort explizit steht, dass die Maßnahmen zur Vorbereitung der Installation der Wärmepumpe dienen, gibt es bei der KfW in der Regel keine Probleme. Achten Sie lediglich darauf, dass die Entsorgungsnachweise nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz für Ihre Unterlagen sauber abgeheftet sind, falls bei einer stichprobenartigen Prüfung nachgefragt wird.
Moin Matthias, ich habe das Thema bei meinem Umbau letztes Jahr durch. Ich war anfangs auch total verunsichert, weil man ja überall liest, wie streng die BAFA bzw. mittlerweile die KfW bei diesen Dingen prüft. Mein Heizungsbauer hat die Kosten für den Öltank-Ausbau einfach in die Gesamtrechnung der Heizungsmodernisierung mit aufgenommen und als Umfeldmaßnahme deklariert. Ich kann dir aus eigener Erfahrung sagen: Das ging völlig problemlos durch. Ich habe den vollen Fördersatz auf die gesamte Summe bekommen. Mein Tipp: Lass den Handwerker die Rechnung so detailliert wie möglich schreiben, also nicht nur 'Entsorgung', sondern 'Demontage Öltank zur Vorbereitung der Wärmepumpen-Installation'. Das wirkt formeller und verhindert Rückfragen. Mach dir also nicht zu viele Sorgen, das ist ein Standardvorgang.
Vielen Dank an Jürgen und Sabine für die schnellen Rückmeldungen! Das beruhigt mich wirklich sehr. Der Hinweis auf die konkrete Bezeichnung in der Fachunternehmererklärung ist Gold wert. Ich werde meinen Installateur bitten, das explizit so zu formulieren, dass der direkte Zusammenhang zur Installation der Wärmepumpe unmissverständlich deutlich wird. Da ich den hydraulischen Abgleich nach VDI 4645 ebenfalls beauftragt habe, sollte das Paket dann insgesamt stimmig sein. Es ist gut zu wissen, dass die Ämter bei diesen Umfeldmaßnahmen mittlerweile eine so klare Linie fahren. Ich werde die Entsorgungsnachweise dann sicherheitshalber direkt beim Antrag hochladen, damit gar keine Fragen offenbleiben. Danke euch für die Unterstützung bei diesem bürokratischen Dschungel!
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