Moin, kurze Frage in die Runde zu den förderfähigen Kosten. Ich habe für die neue Wärmepumpe die Fundamentarbeiten und die Kernbohrungen durch den Sockel selbst ausgeführt, während die eigentliche Anlagentechnik und Einbindung durch den zertifizierten Fachbetrieb erfolgte. Kann ich die Materialkosten für diese Eigenleistung in irgendeiner Form beim BAFA-Antrag geltend machen, oder fallen diese komplett unter den Tisch, weil sie nicht auf der Fachunternehmerrechnung erscheinen? Die Fachunternehmererklärung liegt natürlich vor und deckt den gesamten hydraulischen Aufbau ab, aber ich bin mir unsicher, ob ich die Eigenleistung in der Kostentabelle überhaupt erwähnen darf. Ich möchte natürlich nichts falsch machen und den Antrag nicht durch unzulässige Angaben gefährden. Hat jemand von euch schon einmal erfolgreich Kosten für selbst erbrachte Vorarbeiten bei einer BEG-Förderung durchbekommen, oder ist das von vornherein ein aussichtsloses Unterfangen? Freue mich über eure Einschätzung dazu.
Fachunternehmererklärung: Eigenanteil bei Vorbereitungsarbeiten in der Förderung?
Hallo Jens, aus meiner Erfahrung als SHK-Meister kann ich dir das sehr klar beantworten. Die kurze Antwort lautet leider nein. Nach den aktuellen Förderrichtlinien der BEG sind ausschließlich Kosten förderfähig, die durch Fachunternehmen erbracht und auf der entsprechenden Rechnung ausgewiesen werden. Deine Eigenleistung ist zwar handwerklich sicher wertvoll, aber für das BAFA nicht anrechenbar. Das Problem liegt in der Nachweispflicht. Das BAFA verlangt eine Fachunternehmererklärung, die sich auf die gesamte förderfähige Anlage bezieht. Wenn du Arbeiten wie Kernbohrungen oder Fundamentbau in Eigenregie ausführst, fehlen hierfür die prüffähigen Rechnungsbelege des Fachbetriebs. Bitte versuche keinesfalls, diese Materialkosten irgendwie in die Fachunternehmerrechnung hineinzuschmuggeln. Das wäre im Zweifel förderschädlich und könnte den gesamten Förderbescheid kippen. Bleib bei den offiziellen Fachbetriebskosten, alles andere ist das Risiko nicht wert.
Hi Jens, danke für die Frage, da stand ich vor einem halben Jahr auch. Ich habe mich damals intensiv mit den FAQ der BEG auseinandergesetzt. Mein Energieberater war da knallhart: Materialkosten für Eigenleistungen werden absolut nicht gefördert. Die Richtlinie zielt auf eine fachgerechte Installation nach VDI 4645 ab, und das BAFA stellt sicher, dass die Haftung bei den ausführenden Betrieben liegt. Ich hatte auch überlegt, ob ich das irgendwie abrechnen kann, aber im Endeffekt hat mein Installateur mir geraten, die Eigenleistungen sauber aus der Rechnung rauszulassen, um die Abnahme nicht zu gefährden. Wenn du es doch versuchst, riskierst du, dass der Prüfer bei der Stichprobe stutzig wird und die gesamte Förderung für den hydraulischen Abgleich oder die Inbetriebnahme auf den Prüfstand stellt. Spar dir den Stress lieber und konzentriere dich darauf, dass die Fachunternehmererklärung für die Anlage selbst absolut wasserdicht ist.
Vielen Dank für eure schnellen und deutlichen Rückmeldungen! Das ist zwar finanziell schade, aber jetzt habe ich wenigstens Gewissheit. Ich werde das Thema Eigenleistung in meiner Dokumentation für das BAFA komplett weglassen und mich strikt an die Rechnungen des Fachbetriebs halten. Die Erklärungen von Markus und Sabine leuchten mir absolut ein. Sicherheit geht vor, und ich möchte den Förderanspruch für die eigentliche Anlagentechnik nicht wegen ein paar Fundamentsteinen gefährden. Ich bin froh, dass ich das hier noch einmal abgeklärt habe, bevor ich den Antrag final abschicke. Das Forum hat mir wirklich geholfen, eine potenzielle Dummheit zu vermeiden. Danke für die fachliche Unterstützung, jetzt fühle ich mich deutlich sicherer beim Ausfüllen des Formulars!
Möchten Sie antworten? Melden Sie sich an, um an der Diskussion teilzunehmen.
