Moin Leute, ich brauche mal kurz euren Rat zur KfW 458. Ich plane den Tausch meiner alten Ölheizung gegen eine Wärmepumpe und bin über die Dokumentation zur CO2-Einsparung gestolpert. Muss ich jetzt wirklich ein detailliertes Gutachten erstellen lassen, das den alten Verbrauch mit der neuen Effizienz gegenrechnet, oder reicht da ein vereinfachter Nachweis für das Wohngebäude aus? Die ersten kühlen Nächte zeigen mir, dass meine 30 Jahre alte Heizung langsam den Geist aufgibt. Ich will die Förderung unbedingt mitnehmen, habe aber keine Lust, mich in einem Berg aus Berechnungsunterlagen zu verlieren. Mein Heizungsbauer hat da leider auch nicht die aktuellsten Infos parat, da er sich mehr auf die technische Installation konzentriert als auf den Papierkram der KfW. Wer hat hier in den letzten Monaten Erfahrung gesammelt? Reicht die Bestätigung über die installierte Leistung und den Jahresarbeitszahl-Wert für die Förderung aus? Ich wäre über eine kurze Einschätzung sehr dankbar, bevor ich den Antrag final absende.
KfW-Zuschuss 458: Nachweis der CO2-Einsparung im Bestand
Hallo Jens, entspann dich mal. Ich habe den Prozess erst vor drei Monaten durchlaufen. Du musst als privater Bauherr kein eigenes CO2-Gutachten erstellen. Die KfW verlässt sich bei der BEG-Förderung primär auf die Bestätigung deines Fachunternehmens über das sogenannte Portal der KfW. Der Heizungsbauer muss dort den hydraulischen Abgleich nach Verfahren B und die Einhaltung der Effizienzkriterien bestätigen. Das GEG und die Anforderungen der VDI 4645 sind hier das Maß der Dinge. Dein Installateur sollte das eigentlich kennen, da er die Fachunternehmererklärung ohnehin unterschreiben muss. Achte nur darauf, dass die JAZ, also die Jahresarbeitszahl, korrekt gemäß Berechnungstool angegeben ist, damit die Förderung nicht im Nachhinein wegen Formfehlern gekürzt wird.
Guten Tag Herr Jens, ich kann mich Markus nur anschließen, möchte aber warnend ergänzen: Die KfW prüft stichprobenartig. Auch wenn Sie kein Gutachten erstellen, müssen Sie die technischen Datenblätter der Wärmepumpe und den rechnerischen Nachweis zum hydraulischen Abgleich sauber abheften. Sollte Ihr Handwerker sich bei der Berechnung der Vorlauftemperatur für die Auslegung unsicher sein, fordern Sie ihn auf, das nach VDI 4645 zu dokumentieren. Das ist für Sie die einzige Absicherung, falls das Amt später nachfragt. Ein kleiner Tipp aus der Praxis: Viele Handwerker scheuen den Aufwand des Verfahrens B beim Abgleich, aber ohne diesen ist die Förderung rechtlich auf wackeligen Beinen. Bestehen Sie darauf, damit Sie bei einer Prüfung nicht alt aussehen.
Danke für die schnelle Hilfe! Das beruhigt mich ungemein. Ich werde meinen Heizungsbauer am Montag direkt auf das Verfahren B und die VDI 4645 ansprechen. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Fachunternehmererklärung also quasi mein Schutzschild gegenüber der KfW. Ich hatte befürchtet, ich müsste da selbst noch irgendwelche komplexen Emissionsrechnungen für meinen 30 Jahre alten Ölkessel vorlegen. Wenn die Dokumentation der neuen Anlage inklusive Abgleich reicht, ist das Ganze ja doch deutlich machbarer als gedacht. Ich werde die Unterlagen einfach akribisch sammeln, um im Falle einer Prüfung auf der sicheren Seite zu sein. Euch noch ein schönes Wochenende!
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