Guten Tag zusammen. Ich stecke aktuell mitten im BEG-Förderantrag für meine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe. Leider hat mein ursprünglich beauftragter SHK-Betrieb Insolvenz angemeldet, sodass ich kurzfristig eine neue Firma finden musste, die den Einbau übernimmt. Die Hardware ist bereits geliefert, aber der neue Handwerker ist nun bezüglich der formalen Nachweise für die BAFA verunsichert. Er möchte ungern die Fachunternehmererklärung für eine Anlage unterschreiben, deren hydraulisches Schema er nicht selbst entworfen hat. Meine Frage an die Profis hier im Forum: Wie lässt sich dieser bürokratische Engpass rechtssicher lösen? Muss der neue Betrieb zwingend eine komplette Überprüfung der Planung durchführen, oder reicht eine Bestätigung der fachgerechten Ausführung gemäß den vorliegenden Unterlagen? Ich möchte vermeiden, dass mir am Ende der Zuschuss verweigert wird, nur weil die Unterschrift auf dem Formblatt nicht mit dem Planer korrespondiert. Ich bin für jeden Hinweis zur Dokumentation bei einem solchen Betreiberwechsel sehr dankbar. Die Heizsaison steht vor der Tür und ich möchte das System endlich offiziell in Betrieb nehmen.
BAFA-Nachweis: Formblatt bei kurzfristigem Wechsel des Fachbetriebs
Guten Tag Markus, diese Situation ist in der aktuellen Marktlage leider kein Einzelfall mehr. Aus Sicht eines SHK-Fachbetriebs kann ich die Sorge Ihres neuen Handwerkers absolut nachvollziehen. Die Fachunternehmererklärung ist ein rechtsverbindliches Dokument, das die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der BEG bestätigt. Wenn der neue Betrieb das System nicht selbst geplant hat, übernimmt er eine erhebliche Haftung für die hydraulische Einbindung und die Dimensionierung. Mein Rat: Der neue Betrieb muss die Anlage ohnehin nach VDI 4645 prüfen und den hydraulischen Abgleich bestätigen. Am saubersten wäre es, wenn der neue Betrieb eine kurze fachliche Prüfung der vorliegenden Planung dokumentiert und diese als Basis für seine Unterschrift nimmt. Sprechen Sie mit Ihrem neuen Handwerker offen darüber, dass er nicht die Planung des Vorgängers rechtlich validieren muss, sondern die Übereinstimmung der Ist-Situation mit den förderfähigen technischen Vorgaben. Eventuell lässt sich dies über ein Übergabeprotokoll regeln.
Hallo Markus, das ist echt ärgerlich, kenne ich aus meinem eigenen Bauprojekt von letztem Jahr. Mein Tipp: Frag den neuen Handwerker, ob er den hydraulischen Abgleich und die Inbetriebnahme als neue Leistung anbietet. Das ist ohnehin zwingend für die BAFA-Förderung erforderlich. Wenn er das fachgerecht durchführt und alle Parameter prüft, kann er die Anlage als sein Projekt betrachten und unterschreiben. Für ihn ist das eine ganz normale Leistung, die er abrechnen kann. Wichtig ist, dass die Dokumentation lückenlos bleibt. Lass dir vom Insolvenzverwalter oder dem ehemaligen Inhaber alle Unterlagen aushändigen. Wenn der neue Handwerker die Anlage durchmisst und die Werte in seinem Protokoll festhält, ist das für die BAFA völlig in Ordnung. Der Fokus liegt bei der Prüfung nicht auf dem Namen des Planers, sondern auf der fachlich korrekten Umsetzung der Anforderungen wie etwa dem korrekten Vorlauftemperaturniveau gemäß GEG.
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