Guten Tag zusammen. Ich stehe derzeit vor einer kniffligen Entscheidung bezüglich meiner BEG-Förderung. Geplant ist der Austausch meiner alten Ölheizung gegen eine hocheffiziente Luft-Wasser-Wärmepumpe, wobei ich zeitgleich die oberste Geschossdecke und Teile der Fassade dämmen möchte. Mein Energieberater ist sich unsicher, ob ich hierfür zwei separate Anträge stellen muss oder ob dies über den Bonus für die Effizienzhaus-Stufe gebündelt laufen sollte. Hat jemand von Ihnen in jüngster Zeit Erfahrungen gemacht, wie die KfW auf eine solche Kombination reagiert, wenn die Maßnahmen zeitlich leicht versetzt starten? Ich möchte vermeiden, dass mir durch einen formalen Fehler der Förderanspruch für das Heizungspaket verloren geht, nur weil die Dämmung noch nicht abgenommen wurde. Da der Winter vor der Tür steht, drängt die Zeit für die Inbetriebnahme der WP. Über einen kurzen Hinweis zu dieser strategischen Vorgehensweise bei der Antragstellung wäre ich sehr dankbar.
BEG-Förderung: Kombinierte Sanierung von Fassade und Wärmepumpe
Guten Tag Markus. Als SHK-Meister rate ich Ihnen zur Vorsicht bei der zeitlichen Trennung. Grundsätzlich ist die BEG-Förderung für Einzelmaßnahmen (BEG EM) bei Heizungstausch und energetischer Sanierung der Gebäudehülle unabhängig voneinander antragsfähig, sofern die technischen Mindestanforderungen des GEG eingehalten werden. Wenn Sie jedoch über eine Effizienzhaus-Stufe gehen, müssen alle Maßnahmen in einem integrierten Konzept nachgewiesen werden. Mein dringender Rat: Lassen Sie die Wärmepumpe nach VDI 4645 auslegen und installieren. Die Inbetriebnahme sollte nicht von der Fassadendämmung abhängen. Sorgen Sie lediglich dafür, dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B erfolgt, da dies eine fixe Voraussetzung für den vollen Fördersatz ist. Wenn die Dämmung erst später fertig wird, gefährdet das normalerweise nicht den Heizungszuschuss, solange die WP-Installation fachgerecht abgeschlossen und das Zertifikat eingereicht ist.
Hallo Markus, ich kann deine Sorge gut nachvollziehen. Wir haben bei unserer Sanierung letzten Herbst genau diesen Weg gewählt und die Heizung separat von der Dämmung gefördert bekommen. Wichtig ist, dass du dich im KfW-Portal für zwei verschiedene Programmnummern entscheidest, falls du die Maßnahmen nicht als komplettes Sanierungspaket unter einem Effizienzhaus-Standard laufen lässt. Ich würde an deiner Stelle die Wärmepumpe priorisieren, damit es im Winter warm ist. Der Energieberater sollte die Dämmung dann als separate energetische Sanierung der Gebäudehülle führen. Achte penibel darauf, dass die Rechnungen für die jeweiligen Gewerke sauber getrennt ausgewiesen sind. Bei uns gab es bei der Prüfung keinerlei Probleme, weil die Dokumentation für die Wärmepumpe exakt die Anforderungen der BEG-Richtlinie für den Heizungstausch erfüllt hat.
Vielen Dank für die schnellen und hilfreichen Antworten, Thomas und Sabine! Das nimmt mir doch einiges an Last von den Schultern. Dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B zwingend ist, habe ich mir notiert, da werde ich meinen Installateur noch einmal explizit drauf ansprechen, damit das nicht untergeht. Ich werde nun die WP-Förderung separat beantragen und das Thema Dämmung als eigenständige Einzelmaßnahme im Blick behalten. Dass die KfW hier bei sauberer Trennung der Unterlagen mitspielt, beruhigt mich sehr. So bekomme ich die Heizung rechtzeitig vor dem ersten Frost in Betrieb und kann die Fassadendämmung dann in aller Ruhe im Frühjahr abschließen, ohne meinen Förderanspruch zu riskieren. Danke für die kompetente Unterstützung hier im Forum!
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