Hallo zusammen, wir planen gerade die Modernisierung unserer Heizungsanlage im Rahmen der BEG-Förderung. Da wir von einer alten Ölheizung auf eine moderne Wärmepumpe umsteigen, muss zwingend unsere Elektro-Unterverteilung im Keller erneuert werden, um die Lastspitzen und die Steuerung über den Netzbetreiber sicher abzubilden. Ich bin nun in der Auswertung der förderfähigen Kosten unsicher. Zählt dieser elektrische Umbau noch als notwendiges Umfeld-Maßnahme zur Installation der Wärmepumpe, oder wird das von der KfW strikt als separate Elektroinstallation gewertet? Mein Elektriker meinte, es sei untrennbar mit dem WP-Betrieb verbunden, aber ich möchte bei der Einreichung der Rechnungen keine bösen Überraschungen erleben. Hat jemand von Ihnen hierzu aktuelle Erfahrungen bei der Antragstellung oder einen Hinweis, ob diese Posten unter die förderfähigen Kosten fallen können? Über eine kurze Einschätzung wäre ich sehr dankbar, da wir den Auftrag zeitnah vergeben müssen, um die Fristen nicht zu gefährden.
Förderfähige Kosten: Zählt die neue Elektro-Unterverteilung zur BEG-Förderung?
Guten Tag Herr F., das ist eine klassische Fragestellung bei der aktuellen BEG-Förderung. Als zertifizierter Energieberater kann ich Ihnen mitteilen, dass notwendige Umfeldmaßnahmen, die unmittelbar für den Betrieb der Wärmepumpe erforderlich sind, grundsätzlich förderfähig sind. Dazu zählt laut den Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude auch die notwendige Anpassung der elektrischen Anlage, sofern diese den Anforderungen des Netzbetreibers entspricht. Wichtig ist dabei eine saubere Dokumentation auf der Rechnung. Lassen Sie Ihren Elektriker explizit vermerken, dass die Unterverteilung zwingend für die Laststeuerung der Wärmepumpe nach den technischen Anschlussbedingungen des Versorgers erforderlich ist. Sofern der Umbau rein die Heizungsinfrastruktur betrifft, ist die Anerkennung bei der KfW in der Regel problemlos möglich.
Hallo Markus, bei mir lief das genau so ab! Wir haben im letzten Jahr auch den Keller saniert und der Elektriker hat den Zählerschrank komplett neu bestückt. Ich hatte erst riesige Bedenken, ob die KfW das querstellt, weil die Rechnung doch recht hoch war. Mein Heizungsbauer hat aber die gesamte Anlage inklusive der Elektro-Anpassung in seinem Verwendungsnachweis gebündelt. Mein Tipp: Lass den Elektriker keine pauschale Rechnung über die gesamte Verteilung schreiben. Er sollte die Positionen für die WP-Anbindung detailliert auflisten. So sieht der Sachbearbeiter direkt, dass es sich um eine notwendige technische Voraussetzung handelt und nicht um eine allgemeine Renovierung des restlichen Hauses. Viel Erfolg bei eurem Projekt!
Danke für die schnellen Antworten! Sabine, das mit der detaillierten Auflistung ist ein super Hinweis, das werde ich so mit meinem Elektriker besprechen. Thomas, danke für die fachliche Einordnung zur BEG. Das beruhigt mich sehr, denn die Kosten für den Schrank sind ja nicht gerade gering. Eine kurze Rückfrage noch dazu: Muss ich für die elektrische Anbindung der Wärmepumpe eigentlich auch die VDI 4645 beachten, oder ist das nur für die hydraulische Installation der Wärmepumpe relevant? Ich möchte einfach sichergehen, dass ich bei einer Prüfung durch die KfW alle Anforderungen sauber belegen kann.
Hallo Markus, kurz zur Klarstellung: Die VDI 4645 ist dein Leitfaden für die Planung und Errichtung der gesamten Wärmepumpenanlage, also auch für die Schnittstellen. Da die elektrische Anbindung entscheidend für den effizienten Betrieb ist, spielt sie im Rahmen der Qualitätssicherung eine Rolle. Es geht dabei vor allem um die fachgerechte Ausführung. Bleib beim Elektriker hartnäckig bei der Dokumentation. Wenn der Fachbetrieb bestätigt, dass der Umbau aufgrund der Lastanforderungen zwingend ist, bist du auf der sicheren Seite. Achte nur darauf, dass der hydraulische Abgleich separat dokumentiert wird, da dieser oft als explizite Fördervoraussetzung bei der Endabrechnung geprüft wird. Lass dir also am besten alles als Gesamtpaket vom Heizungsbauer und Elektriker bestätigen.
Moin zusammen, seid vorsichtig mit zu viel Optimismus. Die KfW prüft bei der Schlussrechnung manchmal sehr genau, ob der Umfang der Elektroinstallation über das notwendige Maß hinausgeht. Wenn ihr jetzt den ganzen Sicherungskasten im Haus erneuert, weil das alte Modell sowieso schon überfällig war, dann wird das als Luxus-Sanierung gewertet und nicht gefördert. Es muss wirklich bei der reinen Notwendigkeit für die Wärmepumpe bleiben. Alles, was darüber hinausgeht, wie etwa neue Steckdosen in der Waschküche oder zusätzliche Stromkreise für andere Geräte, gehört da nicht hinein. Mein Rat: Trennt die Positionen für die Wärmepumpen-Infrastruktur glasklar von allgemeinen Elektroarbeiten. Wenn der Prüfer den Verdacht auf eine allgemeine Haussanierung hat, kürzt er euch die gesamte Position.
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