Hallo zusammen, ich habe meine neue Luft-Wasser-Wärmepumpe im Sommer weitestgehend in Eigenleistung installiert, nur die finale Inbetriebnahme und den Kältekreis hat der Fachbetrieb übernommen. Jetzt steht die Unterlageneinreichung bei der BAFA an und ich bin etwas unsicher wegen der Fachunternehmererklärung. Der Betrieb hat zwar das Inbetriebnahme-Protokoll unterschrieben, aber weigert sich nun, die volle Verantwortung für den hydraulischen Abgleich zu übernehmen, da ich die Ventile selbst getauscht habe. Gibt es hier Erfahrungen, wie streng die BAFA bei der Prüfung der Fachunternehmererklärung im Bestand ist, wenn man die Arbeiten selbst ausgeführt hat? Ich möchte vermeiden, dass mir der Zuschuss wegen fehlender formaler Nachweise kurz vor Abschluss gekürzt wird. Welche Dokumente habt ihr der BAFA in einer ähnlichen Konstellation vorgelegt, um den hydraulischen Abgleich und die fachgerechte Installation trotz Eigenanteil plausibel nachzuweisen? Für einen Tipp aus der Praxis wäre ich sehr dankbar.
BAFA-Nachweis bei eigenem Einbau: Was ist zwingend einzureichen?
Hallo Markus, als SHK-Meister muss ich dir da leider eine bittere Pille verabreichen. Die BAFA verlangt bei der BEG-Förderung zwingend eine Fachunternehmererklärung, in der der Betrieb die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen bestätigt. Da du die hydraulische Einregulierung selbst vorgenommen hast, kann der Betrieb die Verantwortung dafür rechtlich nicht einfach mitunterschreiben. Die Richtlinien der BAFA sind hier unerbittlich. Der Fachbetrieb bestätigt mit seiner Unterschrift die Konformität nach VDI 4645. Wenn der Betrieb sich weigert, hat er fachlich vollkommen recht, da er für seine Haftung eine ordnungsgemäße Abnahme der von dir installierten Komponenten benötigt. Du wirst hier wohl oder übel eine Nachbesserung durch den Betrieb beauftragen müssen, um die Förderung nicht zu gefährden.
Ich habe das bei meinem Umbau letztes Jahr ähnlich gehandhabt und bin fast gescheitert. Mein Heizungsbauer hat mir damals gesagt, dass er nur unterschreibt, wenn er eine eigene Messfahrt durchführt. Das hat mich zwar 400 Euro extra gekostet, aber dafür habe ich den Förderbescheid bekommen. Mein Tipp: Frag den Betrieb, ob er die hydraulische Einregulierung als kostenpflichtige Dienstleistung nachholt. Er muss die Durchflussmengen ohnehin prüfen, damit die Effizienz der Wärmepumpe stimmt. Ohne ein sauberes Protokoll, das auf den Fachbetrieb ausgestellt ist, würde ich bei der BAFA keinen Antrag einreichen. Die prüfen Stichproben mittlerweile sehr genau und fordern bei Unstimmigkeiten sofort die Unterlagen des hydraulischen Abgleichs nach.
Danke für die schnellen Antworten, Thomas und Sabine. Das klingt nach dem, was ich befürchtet habe. Die Kosten für die Nachprüfung durch den Fachbetrieb sind natürlich ärgerlich, aber die Förderung ist deutlich höher. Wenn ich das richtig verstehe, ist die Fachunternehmererklärung kein bloßer Gefälligkeitsdienst, sondern ein rechtlich bindendes Dokument. Ist es für die BAFA eigentlich ausreichend, wenn der Betrieb nur die Hydraulik prüft und abnimmt, oder muss er zwingend die gesamte Installation absegnen? Die Wärmepumpe selbst läuft einwandfrei, aber ich möchte sichergehen, dass ich nicht das gesamte Gewerk vom Betrieb erneut abnehmen lassen muss, was die Kosten explodieren ließe.
Hallo Markus, die BAFA fordert mit der Fachunternehmererklärung, dass das gesamte System nach den geltenden Normen und dem GEG fachgerecht errichtet wurde. Wenn du die hydraulische Einregulierung selbst gemacht hast, fehlt dem Betrieb die Grundlage für die Unterschrift bezüglich des gesamten Systems. Ich arbeite selbst als Energieberater und kann dir sagen: Wenn im Formular der Punkt zum hydraulischen Abgleich angekreuzt ist, muss die Dokumentation dazu auch den Namen des Betriebs tragen. Wenn du nur die Inbetriebnahme durch den Fachmann hast, wird das bei einer Prüfung sofort auffallen. Suche das Gespräch mit dem Chef des Betriebs und biete an, dass er alle deine Arbeiten kurz sichtet und gegen eine Gebühr offiziell abnimmt. Das ist die sicherste Route.
Moin, ich habe das Thema durch. Wenn der Betrieb sich weigert, hast du ein echtes Problem mit der BAFA-Förderung. Die Richtlinien sind eindeutig: Nur autorisierte Fachbetriebe dürfen den Abgleich bestätigen, da sie gemäß ChemKlimaschutzV und den Vorgaben zur Anlagentechnik haften. Eigenleistung ist bei der BAFA nur für die reine Montage von Rohren oder Heizkörpern okay, aber niemals für die sicherheitsrelevanten Einstellungen. Mein Rat: Lass dich nicht auf Bastellösungen ein. Wenn die BAFA merkt, dass die Fachunternehmererklärung nicht sauber dokumentiert ist, fordern die das Geld zurück. Der Aufwand, jetzt noch jemanden zu finden, der die Anlage abnimmt, ist zwar nervig, aber langfristig gesehen günstiger als der Verlust des Zuschusses.
Das sind klare Worte, danke euch. Ich werde den Betrieb morgen direkt anrufen und um eine offizielle Abnahme des hydraulischen Abgleichs gegen Gebühr bitten. Ich hoffe, sie lassen sich darauf ein, da sie ja auch die Inbetriebnahme durchgeführt haben. Das Risiko einer Rückforderung ist mir viel zu hoch. Ich werde berichten, wie das Gespräch verlaufen ist. Hoffentlich akzeptiert die BAFA die Nachreichung oder das ergänzte Protokoll, falls der Antrag schon im System liegt. Drückt mir die Daumen, dass der Fachbetrieb bei der Dokumentation mitspielt und meine Eigenleistung nicht als kompletten Ausschlussgrund sieht.
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