Guten Tag zusammen. Ich stehe derzeit vor der Herausforderung, den Verwendungsnachweis für meine Wärmepumpen-Installation bei der BAFA einzureichen. Mein Heizungsbauer hat die Anlage geliefert und die hydraulische Einbindung vorgenommen, jedoch habe ich die Kernbohrungen und die elektrische Anbindung der Inneneinheit in Eigenleistung erbracht. Nun stellt sich die Frage, wie ich die Fachunternehmererklärung korrekt ausfülle, damit die Förderung nicht gefährdet ist. Akzeptiert die Behörde eine differenzierte Auflistung der Arbeiten, oder muss der Betrieb zwingend die gesamte Installation bescheinigen, auch wenn Teile fachfremd oder durch mich selbst ausgeführt wurden? Ich möchte hier keinen Fehler bei der Dokumentation riskieren, da die Unterlagen sonst vermutlich direkt zurückgehen. Hat jemand von Ihnen in den letzten Monaten ähnliche Konstellationen bei der Antragstellung gehabt und kann mir hier eine kurze Orientierung geben?
BAFA-Nachweis: Fachunternehmererklaerung bei Teil-Eigenleistung
Guten Tag Markus, als SHK-Meister kann ich Ihnen hier eine klare Einschätzung geben. Die Fachunternehmererklärung ist für die BAFA ein rechtsverbindliches Dokument. Ihr Heizungsbauer darf laut den Richtlinien zur BEG nur die Arbeiten bescheinigen, die er auch tatsächlich ausgeführt und in seiner Rechnung aufgeführt hat. Wenn er die elektrische Anbindung und die Kernbohrungen einfach mit unterschreibt, macht er sich im Zweifel haftbar für Arbeiten, die er nicht fachlich geprüft hat. Mein Rat ist daher, dass der Betrieb in der Erklärung genau auflistet, welche Komponenten er installiert hat. Eigenleistungen führen in der Regel nicht zur Ablehnung der Förderung, solange der hydraulische Abgleich nach Verfahren B und die Inbetriebnahmeprotokolle nach VDI 4645 durch den Fachbetrieb bestätigt sind. Sprechen Sie offen mit Ihrem Installateur und bitten Sie ihn, die Fachunternehmererklärung exakt auf die erbrachte Rechnung abzustimmen. Das spart Ihnen bei einer möglichen Prüfung viel Ärger.
Hallo Markus, ich habe das Projekt Wärmepumpe gerade hinter mir und musste bei der BAFA ebenfalls durch diesen Prozess. Bei mir war es ähnlich: Die Kernbohrungen habe ich selbst übernommen. Mein Installateur war erst skeptisch, hat dann aber in der Fachunternehmererklärung einfach unter Sonstiges vermerkt, dass diese Arbeiten bauseits erfolgten. Wichtig ist, dass die elektrische Anbindung durch eine zertifizierte Elektrofachkraft erfolgt sein muss. Wenn Sie das als Laie gemacht haben, wird die BAFA beim Nachweis der fachgerechten Installation hellhörig. Ich musste für meinen Stromanschluss eine Bestätigung vom Elektriker einreichen, die mein Heizungsbauer dann in seine Gesamtdokumentation aufgenommen hat. Ohne diese Unterschrift einer Elektrofachkraft hätten die Prüfer bei mir vermutlich nicht mitgespielt. Achten Sie darauf, dass der komplette Weg von der Wärmepumpe bis zum Zählerschrank dokumentiert ist.
Vielen Dank für die schnellen Rückmeldungen! Das beruhigt mich schon einmal sehr. Thomas, den Hinweis mit dem Verfahren B beim hydraulischen Abgleich habe ich notiert, der liegt vor. Die elektrische Anbindung wurde tatsächlich durch einen Elektriker vorgenommen, von dem ich auch ein Protokoll erhalten habe. Ich werde das jetzt so mit meinem Heizungsbauer besprechen, dass er die Erklärung entsprechend auf die Rechnungsposten einschränkt und meine bauseitigen Leistungen explizit benennt. Eine kurze Rückfrage dazu: Sollte ich das Protokoll des Elektrikers direkt an die BAFA mitsenden oder nur dem Heizungsbauer übergeben? Ich möchte die Unterlagen so schlank wie möglich halten, um keine Verwirrung bei der Sachbearbeitung zu stiften, aber Vollständigkeit geht natürlich vor.
Hallo Markus, kurz und knapp: Packen Sie das Protokoll des Elektrikers unbedingt als Anlage zum Verwendungsnachweis mit dazu. Die BAFA-Sachbearbeiter arbeiten heute oft digital und schauen sich die Anhänge genau an. Je weniger Rückfragen die Behörde stellen muss, desto schneller wird Ihr Antrag final freigegeben und die Auszahlung veranlasst. Lassen Sie den Heizungsbauer in seiner Erklärung ruhig auch kurz auf die Einhaltung der ChemKlimaschutzV hinweisen, da das bei Kältemittelkreisläufen immer ein kritisches Thema ist. Solange die fachgerechte Inbetriebnahme bescheinigt ist, sehe ich da gar keine Probleme. Viel Erfolg beim Abschluss Ihres Förderantrags, das ist die letzte Hürde!
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