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Förderfähige Kosten bei Eigenleistung: Wo zieht die BAFA die Grenze?

von Sabine L. · 24.09.2026, 05:04 · 17 Aufrufe · 1 Antworten

Sabine L. · 24.09.2026, 05:04

Hallo liebe Community, bei mir steht in den nächsten Wochen die finale Abrechnung der BEG-Förderung an. Da ich handwerklich recht fit bin, habe ich einen Großteil der Vorbereitungen für die Installation der Wärmepumpe, insbesondere die Wanddurchbrüche und das Erstellen des Fundaments für die Außeneinheit, in Eigenleistung erbracht. Mein Installateur hat lediglich die hydraulische Einbindung, die Kältemittelleitungen und die Inbetriebnahme übernommen. Jetzt frage ich mich, wie ich das gegenüber der BAFA sauber dokumentiere. Zählt das Material, das ich selbst im Baumarkt oder Fachhandel gekauft habe, eigentlich zu den förderfähigen Kosten? Oder erkennt die Behörde generell nur die Rechnungen von Fachunternehmen an, die eine Fachunternehmererklärung ausstellen können? Ich habe alle Belege ordentlich abgeheftet, bin mir aber unsicher, ob ich diese Posten überhaupt in die Kostenzusammenstellung aufnehmen darf oder ob das eher Probleme bei der Prüfung verursacht. Über einen kurzen Rat von jemandem, der diesen Prozess schon durchlaufen hat, wäre ich sehr dankbar. Ich will bei der finalen Einreichung keine Fehler machen, die zur Kürzung der Förderung führen.

Markus S. · 24.09.2026, 05:04

Hallo Sabine, als SHK-Meister kann ich dir dazu eine klare Antwort geben: Die kurze Antwort lautet leider nein. Die BAFA fördert nach den aktuellen BEG-Richtlinien ausschließlich Investitionskosten, die durch ein Fachunternehmen in Rechnung gestellt wurden. Dein selbst gekauftes Material aus dem Baumarkt ist daher grundsätzlich nicht förderfähig. Das hat einen simplen regulatorischen Grund: Die Fachunternehmererklärung, die dein Betrieb für die Förderung unterschreiben muss, bestätigt die fachgerechte Ausführung nach geltenden Normen wie der VDI 4645. Wenn du Material selbst beistellst, kann dein Handwerker die Gewährleistung für diese Komponenten kaum übernehmen. Die BAFA akzeptiert daher nur Gesamtrechnungen, bei denen Material und Montage aus einer Hand stammen. Mein Rat: Versuche gar nicht erst, Baumarktbelege einzureichen, das führt meist nur zu Rückfragen oder einer unnötigen Verzögerung bei der Prüfung deines Verwendungsnachweises.

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