Guten Tag zusammen. Ich stehe aktuell vor einer etwas kniffligen Situation bezüglich meines Förderantrags bei der KfW für den Einbau einer neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe. Die Einreichung erfolgte vor drei Monaten auf Basis einer geplanten Anlage mit einem bestimmten Kältemittel und einer spezifischen Leistungszahl. Nun hat mein Heizungsbauer mir mitgeteilt, dass genau dieses Modell aufgrund von Lieferengpässen nicht rechtzeitig verfügbar sein wird. Er schlägt mir stattdessen ein technisch gleichwertiges, aber anderes Gerät desselben Herstellers vor. Ich mache mir nun ernsthafte Sorgen, ob ich den Förderbescheid gefährde, wenn ich die Anlage einfach tausche. Muss ich hier zwingend eine offizielle Änderungsmeldung an die KfW senden oder reicht es, wenn das neue Gerät die gleichen technischen Mindestanforderungen laut Förderrichtlinie erfüllt? Die technische Dokumentation zur neuen WP habe ich bereits vorliegen. Hat jemand von euch schon einmal eine solche Anpassung nach Erhalt der Eingangsbestätigung vorgenommen und kann mir sagen, wie kulant oder bürokratisch die Sachbearbeiter in solchen Fällen reagieren? Ich möchte hier ungern den Anspruch auf die 30 Prozent Grundförderung riskieren.
BEG-Förderung: Nachträgliche Änderung des Heizungssystems während der Antragstellung
Guten Tag Markus. Als SHK-Meister sehe ich dieses Problem leider sehr häufig. Wichtig ist zunächst, dass Sie die Ruhe bewahren. Solange das neue Gerät die technischen Mindestanforderungen der BEG-Richtlinie erfüllt, also insbesondere die geforderten Effizienzwerte der Jahresarbeitszahl einhält, sind Sie auf der sicheren Seite. Die KfW akzeptiert Gerätewechsel, sofern die energetische Qualität des Vorhabens nicht sinkt. Ich empfehle Ihnen jedoch dringend, den Wechsel kurz schriftlich gegenüber der KfW zu dokumentieren und die neuen Unterlagen, wie das Datenblatt des alternativen Modells, zur Akte zu nehmen. Ein offizielles Genehmigungsverfahren ist meist nicht nötig, aber Transparenz verhindert spätere böse Überraschungen bei der Prüfung des Verwendungsnachweises. Achten Sie zudem darauf, dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B nach der Inbetriebnahme zwingend protokolliert wird, da dies für die Förderung essentiell bleibt.
Hallo Markus, ich kann deine Nervosität voll verstehen. Wir hatten genau das gleiche Thema beim Umbau unseres Altbaus vor einem halben Jahr. Mein Mann ist sehr genau und hatte anfangs auch Panik, wegen einer anderen Wärmepumpe die gesamte Förderung zu verlieren. Wir haben einfach kurz bei der KfW-Hotline angerufen und den Wechsel gemeldet. Die Dame am Telefon war erstaunlich entspannt und meinte, solange das neue Gerät auf der Liste der förderfähigen Wärmepumpen steht und die technischen Daten passen, müssen wir gar nichts offiziell einreichen. Wir haben lediglich alle technischen Datenblätter beider Geräte zusammen mit dem Heizungsbau-Protokoll in unserem Projektordner abgeheftet. Falls das Finanzamt oder die KfW bei der finalen Prüfung nachhakt, haben wir alles beisammen. Lass dich nicht verrückt machen, der Austausch ist in der aktuellen Marktlage eher die Regel als die Ausnahme!
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