Moin Kollegen, kurze Frage an die Profis hier im Forum: Wie detailliert muss die Fachunternehmererklärung beim hydraulischen Abgleich für die KfW-Förderung im Altbau ausfallen? Ich habe die Anlage letzten Monat installiert und die Heizkurve im Zuge des Abgleichs bereits leicht optimiert. Jetzt geht es an die Unterlagen für den Kunden, damit er seinen Zuschuss sicher bekommt. Reicht hier ein pauschales Bestätigungsprotokoll oder fordert die KfW zwingend die tabellarische Auflistung aller Ventileinstellungen und der berechneten Massenströme für jeden einzelnen Heizkörper? Ich möchte sicherstellen, dass mein Kunde keine Probleme bei der Prüfung bekommt. Die Heizlastberechnung nach DIN 12831 liegt vor, aber der Aufwand für eine sekundengenaue Dokumentation jedes Raumes ist natürlich nicht zu unterschätzen, gerade wenn die Bestandsrohrleitungen schwer zugänglich sind. Wie handhabt ihr das in der Praxis, um rechtlich auf der sicheren Seite zu bleiben, ohne den bürokratischen Rahmen völlig zu sprengen? Über einen kurzen Austausch wäre ich euch sehr dankbar.
Dokumentation des hydraulischen Abgleichs für KfW-Zuschuss bei Bestandsbau
Hallo Thomas, bei der KfW-Förderung solltest du absolut kein Risiko eingehen. Ein pauschales Protokoll reicht für die Fachunternehmererklärung nach BEG-Vorgaben definitiv nicht aus. Die KfW verlangt im Rahmen der Bestätigung nach Durchführung (BnD) explizit den Nachweis, dass der hydraulische Abgleich nach Verfahren B durchgeführt wurde. Ich empfehle dir dringend, die tabellarische Auflistung aller Heizkörper mit den jeweiligen Voreinstellwerten und den berechneten Massenströmen beizufügen. Auch wenn der Aufwand nervt, bist du damit bei einer stichprobenartigen Prüfung durch die Bank auf der sicheren Seite. Ohne diese detaillierten Nachweise riskierst du, dass deinem Kunden die Auszahlung des Zuschusses verweigert wird. Das wäre extrem ärgerlich für alle Beteiligten.
Moin Thomas, ich bin da bei Markus. Verfahren B ist Pflicht, wenn die Förderung greifen soll. Ich nutze dafür entsprechende Softwaretools, die mir das Ergebnis der Heizlastberechnung direkt in die Ventillisten umrechnen. Wenn die Rohrleitungen im Altbau so unzugänglich sind, dass du keine genauen Daten hast, musst du das im Zweifel über eine genauere Bestandsaufnahme der Heizkörpergrößen und eine überschlägige Rohrnetzberechnung lösen. Sei bloß vorsichtig mit pauschalen Aussagen. Wenn die Prüfstelle nachfragt und nur ein Einzeiler vorliegt, wird das Ganze abgelehnt. Ich hänge meinen Kunden immer eine saubere PDF-Auswertung aus der Berechnungssoftware an das Protokoll. Damit ist die Prüfung meistens sofort durch. Lieber einmal ordentlich dokumentieren als später den Ärger mit dem Kunden oder dem Fördergeber haben.
Danke für die schnellen Rückmeldungen. Das bestätigt meine Befürchtung, dass ich um die Fleißarbeit nicht herumkomme. Stefan, arbeitest du bei Bestandsbauten dann mit einem vereinfachten Verfahren bei den Rohrleitungen, oder misst du wirklich jede Strecke aus? Die Zeitvorgabe ist bei solchen Projekten ja oft eng gestrickt. Ich möchte natürlich keinen Murks abliefern, aber die Dokumentationspflichten haben in den letzten Jahren enorm zugenommen. Ich werde mich wohl oder übel an die detaillierte Tabelle setzen müssen, um rechtlich sauber zu bleiben.
Guten Tag Herr Kollege, lassen Sie sich nicht von der Angst vor dem bürokratischen Aufwand leiten. Als SHK-Meister sind wir zur normgerechten Ausführung verpflichtet. Das GEG und die entsprechenden Förderrichtlinien fordern Transparenz. Ein bloßer Hinweis auf die DIN 12831 reicht nicht, Sie müssen die Umsetzung der Parameter belegen. Ich rate Ihnen, das Protokoll strukturiert aufzubauen: Heizlast des Gebäudes, Vorlauftemperatur, Pumpeneinstellung und eben die raumweise Tabelle mit den Ventileinstellungen. Das ist Ihre Absicherung für die Gewährleistung. Wenn der Kunde später klagt, weil es nicht warm wird, haben Sie schwarz auf weiß, dass die Anlage hydraulisch optimiert wurde. Das ist auch ein wichtiger Aspekt beim ChemKlimaschutzV-Kontext und der Effizienz der Wärmepumpe.
Leute, macht es euch doch nicht komplizierter als nötig! Ich mache das seit Jahren so: Heizkörperleistung ermitteln, Heizlast pro Raum nach DIN berechnen, Massenstrom errechnen und dann die Voreinstellung am Ventil berechnen. Das dauert pro Raum vielleicht fünf Minuten, wenn man die Software einmal verstanden hat. Ich drücke das alles als Bericht aus und lasse den Kunden unterschreiben, dass die Anlage so eingestellt wurde. Bisher gab es nie Probleme mit der KfW. Die wollen sehen, dass man sich einen Kopf gemacht hat und die Technik versteht. Wenn man das alles sauber in einem PDF verpackt, sieht das auch für den Kunden professionell aus und rechtfertigt den Preis für den hydraulischen Abgleich. Einfach machen, nicht zu viel grübeln!
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