Hallo zusammen, ich habe meine Wärmepumpe in Eigenleistung montiert, um die Kosten im Rahmen zu halten. Die hydraulische Einbindung und die Elektroinstallation wurden durch einen befreundeten SHK-Meister abgenommen und zertifiziert. Nun steht die finale Einreichung bei der BAFA für den BEG-Zuschuss an. Ich bin mir jedoch unsicher, welche Formulare der Fachbetrieb genau gegenzeichnen muss. Muss für die Fachunternehmererklärung zwingend die gesamte Installation vom Fachbetrieb ausgeführt worden sein, oder reicht die Bestätigung der fachgerechten Inbetriebnahme und der Konformität der Komponenten aus? Ich habe Sorge, dass mein Antrag abgelehnt wird, wenn die Rechnungspositionen nicht eins zu eins mit der installierten Leistung korrespondieren. Wie strikt wird das bei der Prüfung der Fachunternehmererklärung derzeit gehandhabt? Über Tipps, wie ich die Dokumentation rechtssicher aufbereite, wäre ich sehr dankbar, bevor ich das Portal für den Verwendungsnachweis öffne. Die Zeit drängt etwas, da die Frist bald abläuft.
BAFA-Nachweis bei Eigenleistung: Was muss der Heizungsbauer unterschreiben?
Hallo Markus, als SHK-Meister kann ich dir sagen, dass die BAFA hier mittlerweile sehr genau hinschaut. Die Fachunternehmererklärung ist kein Gefälligkeitsdokument, sondern eine rechtliche Absicherung der fachgerechten Ausführung gemäß VDI 4645. Wenn dein befreundeter Meister nur die Abnahme unterschreibt, muss er damit bestätigen, dass er die gesamte Anlage vollumfänglich geprüft und in Betrieb genommen hat. Er haftet somit für die hydraulische Einbindung und die Elektroinstallation, als hätte er sie selbst ausgeführt. Das Problem ist oft, dass die BAFA bei Eigenleistung einen Nachweis der fachgerechten Installation durch ein zertifiziertes Unternehmen sehen will. Ohne eine entsprechende Rechnung über die Montageleistung könnte die Behörde die Förderung für die Installationskosten komplett streichen oder den gesamten Antrag infrage stellen. Mein Rat: Besprich mit deinem Kollegen, ob er eine Pauschalrechnung für die Inbetriebnahme, den hydraulischen Abgleich und die finale Prüfung der Anlage ausstellen kann, die alle gesetzlichen Anforderungen nach GEG abdeckt.
Hi Markus, ich stecke gerade in einem ähnlichen Prozess und habe mich intensiv mit den Förderrichtlinien zur BEG auseinandergesetzt. Die BAFA fordert für die Fachunternehmererklärung nicht zwingend, dass jede einzelne Schraube vom Fachbetrieb gedreht wurde, aber der unterschreibende Meister muss zwingend die fachgerechte Gesamtfunktion bestätigen. Da er für die Konformität der Anlage nach ChemKlimaschutzV und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gerade steht, ist das Risiko für ihn nicht zu unterschätzen. Versuche unbedingt, alle Messprotokolle für den hydraulischen Abgleich und die Inbetriebnahme sauber zu dokumentieren. Wenn dein befreundeter SHK-Meister das Dokument unterschreibt, sollte er darin genau vermerken, welche Arbeitsschritte er persönlich kontrolliert hat. Solange das Endergebnis den Vorgaben entspricht und er die Abnahme formal korrekt durchführt, stehen die Chancen für eine Bewilligung meistens gut. Ich drücke dir für die Frist die Daumen, bleib hartnäckig bei der Dokumentation!
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